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Geflügelpest nachgewiesenPaderborn erlässt Sperrbezirk von drei Kilometern

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hühner symbol

Hühner stehen in einem Gehege. (Symbolbild)

Paderborn – Nach einem bestätigten Fall von Geflügelpest in Ostwestfalen verschärfen die Behörden ihr Vorgehen. Der Kreis Paderborn teilte am Mittwochabend mit, dass der Ausbruch der Krankheit in einer Hobbyhaltung in Lichtenau (Kreis Paderborn) nun vom Friedrich-Löffler-Institut amtlich bestätigt sei - es handele sich um eine hochansteckende Form (Influenza Virus A Subtyp H5N8).

Es sei unter anderem ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern um die Ausbruchstelle eingerichtet worden. In dem Gebiet gibt es nach vorläufiger Schätzung 77 Geflügelhaltungen vor allem von Privatleuten, insgesamt handelt es sich um 20.000 Tiere. Veterinäre überprüfen nun alle Haltungen.

Verdachtsfälle in NRW-Betrieben

Im gesamten Regierungsbezirk Detmold, in dem auch der Kreis Paderborn liegt, muss Nutzgeflügel vorerst im Stall bleiben. Ein entsprechender Erlass für die „Aufstallungspflicht“ sei an die Kreise in der Region gegangen, sagte ein Sprecher des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (Lanuv).

Er begründete dies mit dem inzwischen bestätigten Verdachtsfall in Lichtenau und mit Geflügelpest-Verdacht bei einem Mast-Enten-Betrieb im Kreis Gütersloh und bei einem Putenbetrieb mit 7000 Tieren im Kreis Minden-Lübbecke. Ist eine Infektion mit der Krankheit wahrscheinlich, wird der Tierbestand getötet.

Im Kreis Gütersloh hatten viele der 20 000 Enten bereits massive Krankheitssymptome gezeigt und waren wie die 50 Tiere im Nachbarkreis Paderborn getötet worden. Die Stallpflicht sei ein wirksames Mittel zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche, sagte der Lanuv-Sprecher. Außerdem seien Landwirte aufgerufen, ihre Hygienemaßnahmen auf Wirksamkeit zu überprüfen, um Viruseinträge in den Stall zu verhindern.

Besondere Regeln für Geflügelproduzenten

Einem Kreissprecher aus Gütersloh zufolge ist rund um den Entenbetrieb in Versmold eine Zone mit besonderen Schutzmaßnahmen eingerichtet worden. So dürfen in dem Gebiet Geflügel- und Geflügelprodukte nicht transportiert werden, es gelten besondere Dokumentationspflichten für Tierhalter. Details zu möglichen Sperrbezirken sind aber abhängig von den Untersuchungen des Bundesinstituts.

Die Infektionskrankheit, die auch Vogelgrippe genannt wird, kommt vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vor. Bei intensivem Kontakt können sich auch Menschen anstecken. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt aber als unwahrscheinlich. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. (dpa)

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