StraßensanierungZehn Wochen Verkehrsbehinderungen in der Bergisch Gladbacher Innenstadt

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In der Rommerscheider Straße muss die Straßendecke erneuert werden.

In der Rommerscheider Straße muss die Straßendecke erneuert werden.

Die Arbeiten sollen in fünf Bauabschnitten erfolgen, mit Auswirkungen auf die direkten Anrainer.

Die Rommerscheider Straße erhält eine neue Fahrbahndecke. Die Stadtverwaltung hatte ursprünglich mitgeteilt, dass sich der Start für den etwa zehnwöchigen Umbau verspätet. Ursprünglich war er für April angekündigt. Nun teilt die Verwaltung mit, dass die Arbeiten gestern, Montag, 13. Mai, begonnen haben.

Grund für die Verzögerung waren Umplanungen bei der Verkehrssicherung. Ebenso wird nun eine Wendeanlage für Busse und Ausweichparkplätze in die Pläne mit eingearbeitet. Darüber hinaus wird ein im ersten Bauabschnitt privat stehender Kran länger benötigt, als geplant. Durch die Verzögerung entstehen keine Mehrkosten.

Eine Umleitung über die Bergstraße wird eingerichtet

Gebaut wird in fünf Bauabschnitten: Bauabschnitt zwischen der Bergstraße und Rommerscheider Straße Hausnummer 70, Bauabschnitt zwischen der Hausnummer 70 und 99, Bauabschnitt zwischen der Hausnummer 99 und Großer Busch, Bauabschnitt zwischen Hausnummer Großer Busch und 139 und Bauabschnitt zwischen Hausnummer 139 und Rommerscheider Höhe.

Umleitungen werden über die Bergstraße, den Höhenweg, die Margaretenhöhe und die Rommerscheider Höhe ausgeschildert. Parallel werden an den Abwasserschächten zusätzlich Schachtsanierungsarbeiten durchgeführt und die beiden Bushaltestellen Rommerscheider Straße und Haltestelle Großer Busch barrierefrei umgebaut.

Grundstücke sollen zu Fuß jederzeit erreichbar sein

Darüber hinaus ist die teilweise Erneuerung des Asphaltes im Gehweg eingeplant. Während der Bauzeit kann die Buslinie 439 die Rommerscheider Straße nicht mehr befahren. Aus diesem Grund wird die Buslinie währende der Bauzeit über die Bergstraße, Höhenweg und Margaretenhöhe bis zum Altenheim geleitet und wendet dort. Die Grundstücke seine laut Verwaltung nur eingeschränkt zu erreichen – zu Fuß allerdings jederzeit.

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