Die NRW-Landesregierung möchte Kitas für Ausnahmefälle flexibler ausrichten. Bei vielen Menschen sorgen die Pläne für Entrüstung. Familienministerin Paul wehrt sich gegen Kritik.
Kinderbetreuungspläne in NRWMehr als 115.000 Unterschriften gegen neue Kita-Verordnung
Die geplanten Lockerungen der Personalvorgaben in nordrhein-westfälischen Kitas stoßen auf heftige Kritik. In mehreren Petitionen sind innerhalb weniger Tage bereits mehr als 115.000 Unterschriften gesammelt worden. Die Initiatoren fordern die Landesregierung auf, das Vorhaben zu stoppen.
„Als Eltern in Nordrhein-Westfalen sind wir entsetzt über den vorgeschlagenen Entwurf“, heißt es im Aufruf von einer der Petitionen. Kinder dürften nicht die leidtragenden Opfer der strukturellen Probleme werden. „Nicht nur stellt diese Regelung eine unglaubliche Belastung für das Kitapersonal dar, sondern sie gefährdet auch das Wohlergehen und die Entwicklung unserer Kinder.“
Die nordrhein-westfälische Kinder- und Familienministerin Josefine Paul (Grüne) verteidigt ihre Pläne. „Es geht mit dieser Personalverordnung darum, in akuten Notlagen, wo eben durch Krankheitsausfälle ganz spontan Personal ausfällt, die Möglichkeit zu eröffnen, dass Ergänzungskräfte – eben auch ausgebildete Kräfte – einspringen können“, sagte sie im „Morgenecho“ von WDR 5. Dies sei eine Möglichkeit, dass Einrichtungen in Akutphasen flexibler reagieren können. Damit wolle man zu mehr Verlässlichkeit und Stabilität kommen, so Paul.
In Ausfallsituationen nur eine Fachkraft in Einrichtungen mit bis zu 60 Kindern
Die Landesregierung will mit einer Änderung der Personalverordnung Lockerungen bei Qualifikation und Personalschlüssel in Kitas erreichen. So sollen Kitas dadurch unter anderem ausnahmsweise offenbleiben, wenn Teile des Personals plötzlich krankheitsbedingt ausfallen. Dafür sollen dann sogenannte Ergänzungskräfte, etwa Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Heilerziehungshelfer, zum Einsatz kommen.
Der Entwurf für die neue Personalverordnung sieht vor, dass in Einrichtungen mit bis zu 60 Kindern bei akutem Personalstand für bis zu sechs Wochen nur eine sozialpädagogische Fachkraft - also etwa ein staatlich anerkannter Erzieher, Heilpädagoge oder Sozialpädagoge - zu jeder Zeit anwesend sein muss. Gleichzeitig muss in einer solchen Situation dann aber der verstärkte Einsatz von Ergänzungskräften sichergestellt werden.
In Einrichtungen mit mehr als 60 Kindern sowie Gruppen mit unter dreijährigen oder behinderten Kindern muss zudem noch mindestens eine weitere Fachkraft anwesend sein. Eine Erlaubnis für den Betrieb nach diesen Regeln muss vom Träger im Einvernehmen mit dem örtlichen Jugendamt beim Landesjugendamt beantragt und kann in der Regel einmal pro Kindergartenjahr und Einrichtung erteilt werden, heißt es im Entwurf. Laut Ministerium soll die Personalverordnung in Kürze veröffentlicht werden und in Kraft treten. (dpa)