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Katholische KirchePriester protestieren gegen Haltung des Vatikan zu Homosexuellen

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Sankt_Theodor_Koeln_Vingst

Die katholische Kirchengemeinde Sankt Theodor in Köln-Vingst hisste am Mittwoch die Regenbogenflagge als Zeichen der Solidarität mit Homosexuellen.

Ein Theologen-Wort hat gerade Konjunktur: „Pastoralen Ungehorsam“ empfiehlt Daniel Bogner, Professor in Fribourg (Schweiz), angesichts einer Politik der Verbote und Reformverweigerung durch den Vatikan. Gegen das neueste Papier der Glaubenskongregation, das Segnungen für homosexuelle Paare untersagt, machen jetzt Gemeinden, Pfarrer, aber auch Bistumsleitungen Front.

Der Generalvikar des Bistums Speyer, Andreas Sturm, teilte lapidar mit, er wolle die römische Vorgabe ignorieren. „Ich habe Wohnungen, Autos, Fahrstühle, unzählige Rosenkränze und so weiter gesegnet und soll zwei Menschen nicht segnen können, die sich lieben? Das kann nicht Gottes Wille sein.“

Hunderte Seelsorger unterstützen eine Unterschriftenaktion, in der es heißt: „Wir verweigern eine Segensfeier nicht.“ In Köln wehte an den Kirchen Sankt Theodor und Sankt Agnes demonstrativ die Regenbogenflagge der Schwulen-und-Lesben-Bewegung.

„Die Botschaft ist klar“, sagt der aktive Katholik und Autor Erik Flügge: Weil die Diskriminierung von Homosexuellen auch den Glauben vieler heterosexueller Katholiken verletze, hätten Mitglieder der Agnes-Gemeinde „ein Zeichen der Solidarität“ setzen wollen. „Wer um Segen bittet, der soll ihn auch erhalten!“

Glaubenskongregation antwortet mit nur einer Silbe

Der Vatikan hatte am Montag ein anonymes „Dubium“, eine zweifelnde Anfrage, veröffentlicht: „Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?“ Die Antwort der Glaubenskongregation kommt mit einer Silbe aus: Nein.

Das hat in der Behörde Tradition. Unüblich ist eine folgende „erläuternde Note“. Sie läuft auf den Satz hinaus: „Gott segnet nicht die Sünde, und er kann sie nicht segnen.“ Zwar sei es möglich, „Menschen mit homosexuellen Neigungen“ zu segnen, wenn sie sich an die Morallehre der Kirche hielten, also sexuell enthaltsam lebten.

Einzeln wohlgemerkt. Für Paare seien Segnungen unzulässig, weil das eine Lebenspraxis billigen und fördern würde, die dem göttlichen Willen widerspreche. Der Vatikan sieht zudem die Gefahr einer Nachahmung des Brautsegens, den es nur für die Ehe von Mann und Frau geben könne.

Manche Bischöfe begrüßen das Wort aus Rom, manche sind verärgert

Die Bischöfe Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Stefan Oster (Passau) begrüßten die „Klarstellung“ aus Rom. Andere Vertreter des Episkopats gingen auf Distanz. Ihren Reaktionen ist der Ärger über das inhaltliche Niveau des römischen Ukas anzumerken. „Solche einfachen Antworten beenden Fragen nicht, sondern befeuern sie eher“, sagte etwa der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode.

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Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf verwies auf ein von Vertretern seines Bistums mitverantwortetes neues Buch, das Formen für Segensfeiern für schwule und lesbische Paare auslotet, die keine simulierten Trauungen seien. Er habe die Publikation befürwortet, betont Kohlgraf.

„Römischer Zwischenruf“

Auf dem „Synodalen Weg“, einem Reformprozess der deutschen Kirche, gehört die Zulassung kirchlicher Segensfeiern für Schwule und Lesben zu den erklärten, aber auch umstrittenen Zielen. Es wird vermutet, dass der „römische Zwischenruf“ (Bischof Helmut Dieser, Aachen) ein Knüppel in die Beine der Reformer sein soll.

Die Erfurter Theologin Julia Knop, die beim Synodalen Weg mitarbeitet, sieht die Erklärung als Ausdruck dafür, „dass die römische Kurie gesellschaftliche, humanwissenschaftliche und pastorale Entwicklungen autoritär zu beenden oder zu korrigieren versucht“. Die Begründungen des römischen „Nein!“ markierten „exakt die Punkte der kirchlichen Lehre, für die dringender Korrekturbedarf besteht: das Verständnis von Sexualität, Ehe und Partnerschaft, die Bedeutung von Sakramenten und Segnungen“.

Lehre und Leben müssten zu einer besseren Passung gebracht werden, so Knop. „Dazu gehört zwingend die Achtung der Würde und sexuellen Integrität jeder einzelnen Person durch die Kirche.“

Wie aus dem „pastoralen Ungehorsam“ ein legitimer episkopaler Widerstand werden kann, weiß der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller: Es sei „ein uraltes Rechtsprinzip, dass Bischöfe römische Normen oder Einzelentscheidungen zurückweisen können, wenn diese für das geistliche Leben ihrer Gläubigen keinen Nutzen haben“.

Diese „Remonstration“ (Einspruch) sollte sogar dem kirchlichen Gesetzbuch von 1983 vorangestellt werden. Gegenargument Roms: Etwas so Selbstverständliches müsse man nicht eigens aufschreiben. Es komme jetzt darauf an, so Schüller, „dass Bischöfe und Priester Rückgrat beweisen und Rom in aller Klarheit sagen: Und wir segnen trotzdem“.