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Leverkusener MissbrauchsprozessEx-Feuerwehrmann will sich wie 13 gefühlt haben

Lesezeit 2 Minuten
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Der Angeklagte im Kölner Gerichtssaal

Leverkusen – Wieso vergreift sich jemand an Kindern? Für den wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Ex-Feuerwehrmann aus Leverkusen wurde diese Frage vor dem Landgericht Köln teilweise beantwortet. Am dritten Prozesstag trug der psychiatrische Gutachter seine fachliche Einschätzung des 45-Jährigen vor.

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Zwei Wochen zuvor hatten bereits die jungen Geschädigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Wegen eines angekündigten Geständnisses konnte auf die Ladung mehrerer weiterer Zeugen verzichtet werden. In 31 Fällen, von denen elf schon verjährt sind, ist der ehemalige Jugendbetreuer angeklagt. Fünf Fälle werden zudem eingestellt, weil sie bei der im September erwarteten Gesamtstrafe nicht ins Gewicht fallen werden.

Homosexuelle Hebephilie

Der Gutachter diagnostiziert dem Angeklagten nach Gesprächen in der JVA und den bisherigen Erkenntnissen des Prozesses eine homosexuelle Hebephilie mit fetischistischem, exhibitionistischem und voyeuristischem Anteil. Das bedeutet, das ehemalige Mitglied der freiwilligen Feuerwehr hat eine Störung seiner sexuellen Präferenz und steht auf Jungs im präpubertierenden Alter. Schon dem Gutachter gegenüber habe der Angeklagte Angaben zu Treffen mit den Geschädigten gemacht, bei denen es zu Übergriffen kam. 2019 wurde kinderpornografisches Material auf seinem Computer sichergestellt und die Auswertung von Chats zeigt, dass sich der Chemiefacharbeiter auch verbal mit den Jugendlichen über sexuelle Themen ausgetauscht hat.

Trotz körperlicher und psychischer Vorerkrankungen, einer Angststörung, bescheinigt der Gutachter dem Angeklagten keine sogenannte krankhafte seelische Störung. Damit gilt der Mann im Strafrecht als schuldfähig. „Es sei einfach passiert“, zitierte der Gutachter den Angeklagten in Bezug auf den Missbrauch seiner eigentlichen Schutzbefohlener, den er beim Computer-Spielen oder nach Ausflügen zu Fastfood-Restaurants initiiert hatte. Das passe in ein typisches Täterprofil.

Dementsprechend habe der Ex-Feuerwehrmann nach eigener Aussage erst als er ins Gefängnis kam erkannt, Straftaten begangen zu haben. Jetzt gehe es für ihn darum, Verantwortung zu zeigen und für die eigenen Taten zu übernehmen, auch in Therapien, prognostizierte der Gutachter.Bisher habe sich der Jugendbetreuer emotional im selben Alter der Geschädigten, nämlich um die 13 Jahre alt, gefühlt. Als Freundschaft auf Augenhöhe könnte er sein von außen kaum nachvollziehbares Verhältnis zu den Jungen wahrgenommen haben. In den bisherigen Zeugenaussagen ist ebenfalls angeklungen, dass Kollegen den Angeklagten als einen Freund der Jugendlichen gesehen hatten.

Wie fatal diese Annahme war, zeigt sich jetzt am Landgericht. Unbeantwortet bleibt für die Öffentlichkeit zurzeit, wieso dem Angeklagten 2012 die Mitwirkung bei der Jugendfeuerwehr untersagt wurde, aber keine weiteren Schritte eingeleitet wurden. Nach eigenen Angaben war der Oberbrandmeister im Folgejahr noch in Opladen tätig.