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Nach sexuellem ÜbergriffVergewaltiger aus Königswinter muss erneut in Haft

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Am Landgericht in Bonn erging das Urteil.

Königswinter – Die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat einen 35-Jährigen wegen sexueller Belästigung, Körperverletzung sowie Exhibitionismus zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann stand wegen eines sexuellen Übergriffs an der Stadtbahnhaltestelle Oberdollendorf vor Gericht. Eine Bewährung kam nicht in Frage, da der Sexualstraftäter erst ein halbes Jahr zuvor aus der Haft entlassen worden war und zudem unter Führungsaufsicht stand.

Überfallene schrie und wehrte sich

Die grauenvolle Begegnung schilderte die Zeugin dem Gericht ausführlich. Nachdem sie am Morgen des 21. November 2021 gegen 3 Uhr die Stadtbahnlinie 66 an der Haltestelle Oberdollendorf verlassen hatte, hörte die 20-Jährige Schritte hinter sich. Sie nahm die Kopfhörer aus dem Ohr und verlangsamte ihren Schritt, aber der Verfolger machte es ihr nach. Panisch blieb sie stehen, um ihr Handy aus der Tasche zu holen.

Da packte der Mann sie von hinten, hielt ihr den Mund zu und griff ihr ans Gesäß. Geistesgegenwärtig stieß sie einen Schrei aus und stieß mit dem Ellenbogen nach dem Fremden. Zu ihrer Überraschung jedoch ließ der Mann plötzlich von seinem Plan ab und verschwand.

Junge Frau erkannte den Täter auf Fotos

Noch in der Nacht hatte die 20-Jährige Anzeige bei der Polizei erstattet und den Täter auf Fotos identifiziert. Dabei erfuhr sie, dass sie einem Vergewaltiger begegnet war, der bereits viereinhalb Jahren in Haft gesessen hat. Im Jahr 2016 hatte er eine Prostituierte gefesselt, gewürgt und vergewaltigt, mit der er sich zuvor wiederholt als Freier getroffen hatte. Die Strafe hat er voll verbüßt.

Die Szene sei „der Albtraum einer jeden Frau, die nachts alleine unterwegs ist“, sagte Stefanie Johann to Settel, Vorsitzende der der Strafkammer. Den nächtlichen Übergriff an der Haltestelle bewertete die Kammer allerdings nicht wie angeklagt als sexuelle Nötigung, sondern, da er keine Gewalt angewandt hatte, lediglich als sexuelle Belästigung.

Richterin hebt Haftbefehl vorerst auf

Damit war die Frage, ob wegen seiner einschlägigen Vorstrafe auch eine Sicherungsverwahrung in Frage kommt, vom Tisch. Der Angeklagte, so die Begründung, habe die Tat nicht „wegen der Gegenwehr, sondern aus autonomen Motiven aufgegeben“. Damit sei er strafbefreiend von einer versuchten sexuellen Nötigung zurückgetreten.

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„An Dreistigkeit nicht zu überbieten“ hingegen sei die zweite Straftat, die der 35-Jährige in der Untersuchungshaft begangen hatte. Splitternackt hatte er in seinem Haftraum masturbiert, und als eine junge Wachtmeisterin ihn beim Kontrollgang aufforderte, damit aufzuhören, machte er ungeniert weiter. „Seine Sexualität hat er aktuell nicht im Griff“, hieß es im Urteil. Dennoch wurde der Haftbefehl bis zum Strafantritt aufgehoben. Eine Fluchtgefahr bestehe nicht, auch keine Wiederholungsgefahr.