Der Richter hält es für erwiesen, dass der Angeklagte gewerbsmäßig vorging.
Urteil in KölnBewährungsstrafe für Fälschung von Impfausweisen in der Corona-Zeit
In der Zeit, als für geimpfte Menschen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert wurden, kamen zunehmend gefälschte Impfausweise in Umlauf. Um Klarheit über die Strafbarkeit des Fälschens und des Gebrauchs solcher Ausweise zu schaffen, nahm der Gesetzgeber einige Änderungen des Strafgesetzbuchs vor.
Angeklagter stritt Vorwurf bis zum Ende der Verhandlung ab
Dazu gehörte, die Regelung einzuführen, nach der sich strafbar macht, wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blanko-Ausweis eine nicht durchgeführte Impfung dokumentiert. Nach diese Regelung hat das Kölner Amtsgericht am Freitag einen 25-jährigen Mann aus Höhenhaus zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bis zum Ende der Verhandlung hatte er den Vorwurf abgestritten.
Der Richter hält es für erwiesen, dass der Angeklagte gewerbsmäßig vorging und in sieben Fällen einen oder mehrere noch nicht personalisierte Ausweise verkaufte, die bereits einen Impfeintrag enthielten – insgesamt mehr als zwei Dutzend. Zwischen Dezember 2021 und April 2022 soll er dafür alles in allem 1890 Euro bekommen haben. Abnehmerin war nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Gericht eine heute 24 Jahre Bürokauffrau. Über einen Mittelsmann, einen inzwischen 37 Jahre alten Gebäudereiniger, habe sie die Ausweise geordert und bezahlt.
Richter: Bewährungsstrafe solle als Warnung gelten
In einem Prozess, in dem sich die Frau schuldig bekannte, sich diese Ausweise verschafft zu haben, wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Trotzdem stellte sie sich am Freitag im Zeugenstand in einem solchen Ausmaß ahnungslos, dass der Richter sie mehrmals darauf hinwies, sie müsse wahrheitsgemäße Angaben machen, sonst drohe ein weiteres Strafverfahren. Sie wand sich weiter, gab nur zögernd und bruchstückhaft zu, was die Auswertung ihrer Handydaten zutage gefördert hat.
Umso klarer war die Zeugenaussage des Gebäudereinigers. Er erzählte, wie sich das illegale Geschäft zwischen dem Angeklagten und der Frau, bei dem er lediglich als „Bote“ fungiert haben will, angebahnt habe. Die Frau habe ihm weisgemacht, sie brauche die Impfausweise für Freunde und ihre Familie, damit sie in den Urlaub fliegen könnten „Als sie immer mehr haben wollte, kam mir das spanisch vor.“
Ungerührt behauptete der Angeklagte, er kenne den Belastungszeugen gar nicht. Persönliche Angaben etwa zu Beruf und Einkommen mochte er nicht machen. In seinem letzten Wort äußerte er lapidar: „Ich habe nichts zu sagen.“ Nach der Begründung des Urteils sagte der Richter, der 25-Jährige solle sich die Bewährungsstrafe zur Warnung dienen lassen.