Durch einen Erlass des Landes haben sich die Vorgaben für Karnevalswagen geändert. Dazu gab es einen Informationsabend im Kulturbahnhof.
Neue AuflagenMorsbacher Karnevalsgesellschaft macht Wagenbauer fit für Umzüge
Die Auflagen für Motivwagen in den Karnevalsumzügen haben sich nach einem neuen Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen geändert. Die Karnevalsgesellschaft Morsbach hat das zum Anlass genommen, Wagenbauer, die ihre Vehikel im Morsbacher Rosenmontagszug auf die Straße bringen wollen, umfassend zu informieren. Zugleiter Peter Becker, Vorsitzender Ingo Rolland und Florian Stausberg vom Zugteam erklärten im Kulturbahnhof rund 20 Zuhörern, worauf es in dieser Session ankommt.
Mit dabei war auch Jana Engelbert von der Verkehrsbehörde der Gemeinde Reichshof, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch für die Republik zuständig ist. Sie stellte sich launig vor: „Ich bin diejenige, die alle Unterlagen haben will und die sich immer beschwert, wenn etwas fehlt.“
Damit es nicht dazu kommt, hatte Becker eine ausführliche Präsentation vorbereitet. Er schilderte, dass die nun geltenden Bedingungen auf einem Erlass des Landes beruhten, der im vergangenen Herbst veröffentlicht wurde und der für alle Gespanne gelte, die in einem Karnevalszug mitfahren sollen. Der Zugleiter führte aus, dass etwa Bagagewagen anders behandelt würden als Wagen, auf denen Personen mitfahren. Für diese sei nun grundsätzlich eine gültige Betriebserlaubnis erforderlich, die etwa durch einen Fahrzeugbrief oder einen Fahrzeugschein nachgewiesen werden könne.
Auch eine Abnahme durch die Tüv-Prüfstelle in Waldbröl gehört zu den Auflagen
Ansonsten sei eine neue Abnahme durch den Tüv erforderlich: „Ich bitte darum, das rechtzeitig zu überprüfen“, betonte Becker. Wenn diese vorliege und der Wagen komplett aufgebaut sei, müsse der Wagen noch einmal zum Tüv, um das Brauchtumsgutachten zu erhalten, schilderte er den weiteren Ablauf. Dabei würden der Zustand der Aufbauten und die Abmessungen aus technischer Sicht bewertet. Bei Vorliegen beider Papiere erteile zuletzt das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises als Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis.
Im Karnevalszug mitfahren dürfe der Wagen danach jedoch immer noch nicht, so der Zugleiter. Denn nun sei noch die Bestätigung der Versicherung – die sogenannte Helau-Bescheinigung – für die Nutzung im Karneval erforderlich. Bei einer Teilnahme an mehreren Zügen müsse darin der gesamte Datumsbereich vom ersten bis zum letzten Zug ausgewiesen sein. Becker unterstrich, dass alle Papiere der Zugleitung im Original bis zum 7. Februar vorgelegt werden müssten.
Morsbacher KG-Chef Ingo Rolland erinnert an den immensen Zeitdruck
Eine Erleichterung gebe es für Bagagewagen. Bei einem zugelassenen Anhänger mit gültiger Betriebserlaubnis entfalle das Tüv-Gutachten, lediglich eine Helau-Bescheinigung sei notwendig. Sollte der Wagen allerdings nicht zugelassen sein, müsse er dasselbe Prozedere durchlaufen wie die Wagen zur Personenbeförderung. „Der Zeitdruck ist immens“, sagte KG-Chef Ingo Rolland. Er ermahnte die anwesenden Wagenbauer, alle Papiere rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit die Teilnahme beim Rosenmontagszug am 3. März gesichert ist.
Ergänzendes Thema waren die Wagenengel. Vorgeschrieben seien jeweils zwei, mindestens 16 Jahre alte Personen an jeder Achse des Zugfahrzeugs und weitere zwei an Wagen mit einer Länge bis zehn Meter, darüber hinaus nochmals zwei. Peter Becker rief jedoch dazu auf, aus Sicherheitsgründen grundsätzlich acht Begleiter zu organisieren.
Die Westen für die Wagenengel will die KG bereitstellen und deren Rückgabe mit Einlassbändchen für das Festzelt belohnen. Dort könnten die Zugbegleiter dann ausgelassen feiern, denn während des Zuges gelte für sie ein Alkoholverbot – ebenso wie für die Fahrer. Streng verboten sei zudem die Mitfahrt auf dem Weg zur Zugaufstellung, das werde von der Polizei auch kontrolliert.
Am Ende betonte Jana Engelbert, dass auf den Wagen auch mindestens ein Sechs-Kilogramm-Pulverlöscher mitzuführen sei und dass es während des Umzugs ein Glasverbot außerhalb der Wagen gebe. Zugleiter Becker ergänzte schmunzelnd: „Bei all den Vorschriften darf aber auch der Spaß am Rosenmontagszug nicht zu kurz kommen.“