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Brand im Kreis EuskirchenBereits abgelehnter Asylbewerber soll Flüchtlingsheim angezündet haben

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Mit einem Großaufgebot an Kräften bekämpfte die Schleidener Feuerwehr einen Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Vogelsang.

Mit einem Großaufgebot an Kräften bekämpfte die Schleidener Feuerwehr einen Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Vogelsang.

Im November soll ein 35 Jahre alter Nordafrikaner das Flüchtlingsheim in Schleiden in Brand gesteckt haben. Laut Ministerium wurde er als Asylbewerber bereits abgelehnt.

Meterhoch schlugen die Flammen aus dem Dach des Hauses. Der Brand wütete am Abend des 23. November 2024 in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Schleiden-Vogelsang. Die Menschen fürchteten um ihr Leben. Retter der Feuerwehr konnten schließlich alle 57 Bewohner in Sicherheit bringen, 16 Personen wurden meist wegen Rauchvergiftung medizinisch behandelt, sieben von ihnen mussten in einer Klinik versorgt werden.

Schon tags darauf führten Zeugenaussagen auf die Spur des mutmaßlichen Brandstifters. Brahim J. (Name geändert) galt als psychisch auffällig. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll der 35 Jahre alte Nordafrikaner laut Aussagen von Mitbewohnern zuvor gedroht haben, das Haus anzuzünden. Er soll auch einen Suizid angekündigt haben. Inzwischen wurde der mutmaßliche Täter in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

„Derzeit wird der Tatverdächtige psychiatrisch untersucht“, berichtet die Aachener Staatsanwältin Anna Kraft auf Anfrage, „zu dem Brandanschlag hat er bisher keine Angaben gemacht“. Die Strafverfolger ermitteln gegen Brahim J. wegen siebenfachen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. Eine Anklage soll bald erfolgen, heißt es.

Tatverdächtiger ist sechsmal kriminalpolizeilich aktenkundig

2015 im Zuge der großen Flüchtlingskrise eingereist, ist J. nach Recherchen dieser Zeitung sechsmal kriminalpolizeilich aktenkundig. Betrug, siebenfacher Diebstahl, Hausfriedensbruch und Drogendelikte werden ihm zur Last gelegt. Dies geht aus einer Antwort der NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) auf eine Anfrage der FDP hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Seit Februar 2024 ermittelt die Polizei gegen J. auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Seinerzeit soll der Tatverdächtige an einer Busstation in Düren ein 13 Jahre altes Mädchen während einer Busfahrt unsittlich berührt haben.

Alle diese Verfahren scheinen bisher nicht zu einem juristischen Nachspiel geführt zu haben, zudem hatten sich die Sicherheitsbehörden vor dem Brandanschlag wohl nicht intensiv mit Brahim J. befasst. Dies ergibt sich aus der Ministeriumsantwort. Demnach wurde J. bereits als Asylbewerber abgelehnt. Dennoch lagen laut NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul bisher nach „Auskunft der Ausländerbehörde die Voraussetzungen für eine Rückführung“ in die Heimat nicht vor.

Die Grünen-Politikerin musste aber einräumen, dass erst nach dem Brandanschlag ein „Personalfeststellungsverfahren eingeleitet wurde“. Vorher spielte der Fall Brahim J. trotz der Ermittlungen in vielen Verdachtsfällen keine Rolle. Vor dem Hintergrund „scheitert eine Rückführung aktuell aufgrund fehlender Reisedokumente“. Brahim J. behauptet, er sei Algerier, bisher aber sind sich die Behörden auch hier nicht sicher, ob diese Angaben zutreffen.

Nach Ansicht von Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, offenbart der Fall „das eklatante Versagen der Landesregierung bei Rückführung und Sicherheit. Es ist völlig inakzeptabel, dass eine Person, deren Asylverfahren bereits bestandskräftig negativ abgeschlossen wurde und die der Polizei bekannt war, weiterhin in Deutschland verbleibt.“ Lürbke mahnt, NRW-Justizminister Limbach müsse seiner Verantwortung gerecht werden. „Die Blockadehaltung der Grünen beim Thema Rückführungen gefährdet Menschenleben in Nordrhein-Westfalen.“ Dass Rückführungen an fehlenden Reisedokumenten scheitern und die Behörden oftmals keine Ergebnisse liefern könnten, sei ein unhaltbarer Zustand“.

Auch der Krefelder Amokläufer galt schon länger als Sicherheitsrisiko

Issa al H. beispielsweise, der islamistische Attentäter von Solingen, verhinderte mit einem einfachen Trick seine Abschiebung als Dublin-Flüchtling nach Bulgarien. Am 23. August erstach der Syrer im Namen der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ drei Besucher eines Stadt-Festes und verletzte acht weitere schwer.

Hassan N. lief im Oktober 2024 in Krefeld Amok. Mit einem Benzinkanister in der Hand legte er drei Brände, ehe ihn die Polizei im Eingang des Großkinos Cinemaxx nahe dem Hauptbahnhof stellen und mit einem Schuss außer Gefecht setzen konnten. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Sicherheitskreisen erfuhr, hatte der 38 Jahre alte Iraner zuvor das restliche Benzin im Kino-Foyer ausgekippt. Anschließend schickte er sich an, in den Kinosälen ein Flammeninferno zu entfachen. Der Polizeieinsatz verhinderte offenbar eine Katastrophe.

Längst galt der Iraner als Sicherheitsrisiko. 2002 nach Deutschland eingereist, füllte er seither bei Justiz und Polizei Strafakten. Wie ein Nomade soll Hassan N. zwischen Frankreich und Deutschland hin und her gependelt sein, um Straftaten zu begehen. Am 5. Juli 2010 wurde er durch das Landgericht Krefeld zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklage listete neben zwei Fällen von gefährlicher Körperverletzung nebst versuchter Vergewaltigung, auch Sachbeschädigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung auf. Dennoch musste der spätere Amokläufer wegen eines Abschiebestopps in den Iran nicht ausreisen. Nach seiner Haftentlassung wurde er erneut straffällig.

Auch die Abschiebung eines islamistischen Hasspredigers misslang. Abu Hamza aus Bonn saß bereits im Abschiebegefängnis auf dem Weg in den Kosovo, weil er laut Ausländerbehörde und der Bonner Polizei „eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ darstelle. Der Inhaftierte klagte erfolgreich vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage stelle der Salafisten-Prediger keine Gefahr für die demokratische Grundordnung dar, befanden die Richter. Ein besonders schwerwiegendes Ausweiseinteresse bestehe nicht.