Prozess in KölnAmoklauf auf Kerpener Schule angedroht – 20-Jährige soll in Psychiatrie

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Auf dem Foto sind Schilder zu sehen,, die zum Land- und Amtsgericht Köln und zur Staatsanwaltschaft weisen. Im Hintergrund ist das Gerichtsgebäude zu suchen.

Das Landgericht Köln verhandelt gegen eine 20-Jährige aus Kerpen.

20-Jährige steht wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Störung des öffentlichen Friedens vor Gericht. Es geht um Sicherungsverwahrung.

Sie ist 20 Jahre alt. Ein Alter, in dem die meisten Menschen entscheiden, wie ihr Leben nach der Schule oder Ausbildung weiter verlaufen soll, wohin ihr Weg führen soll. Für die junge Frau aus Kerpen müssen andere diese Entscheidung treffen, konkret: die Richter der 26. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln.

In einem so genannten Sicherungsverfahren müssen sie ab Mittwoch (8. Mai) entscheiden, ob sie in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird, für welche Dauer auch immer. Vier Verhandlungstage hat das Gericht angesetzt, um die Schuldfähigkeit der 20-Jährigen zu klären. Die Staatsanwaltschaft wirf ihr versuchte schwere Brandstiftung und Störung des öffentlichen Friedens in fünf Fällen vor.

In sozialen Medien den Amoklauf auf die Kerpener Schule angekündigt

Mitte November 2023 hatte sie in der Klinik des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) in Düren ein Kopfkissen, ein Nachthemd sowie eine Papierrolle angezündet. Vorausgegangen waren im Herbst desselben Jahres mehrere Drohungen gegen eine Kerpener Schule. So habe die 20-Jährige laut Anklage auf der Instagram-Seite einer Kerpener Schule einen Post verfasst, der den Eindruck eines bevorstehenden Amoklaufes erweckt hatte.

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Wenige Tage später soll sie gegenüber der Rektorin angekündigt haben, zu Karneval verkleidet „Amok zu laufen“ und gewissen Lehrern etwas antun zu wollen. Zudem habe sie in den sozialen Medien Videos verbreitet, in denen sie einen Amoklauf auf die Schule angekündigt habe.

Die Staatsanwaltschaft kann eine Sicherungsverwahrung anstrengen, wenn ein Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters oder der Täterin nicht durchgeführt werden kann. In diesem Verfahren kann gegen den Beschuldigten keine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Oftmals ist das Ziel solcher Verfahren, Beschuldigte in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

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