Streit beim GassigehenHennefer landet wegen Schlägen gegen aggressiven Hund vor Gericht

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Ein Hund geht auf einen anderen los.

Zur Verteidigung darf man einem aggressiven Hund Schläge versetzen, das entschied das Amtsgericht Siegburg in einem Fall aus Hennef. (Symbolbild)

Ein Streit beim Gassigehen hat einen Senior vor Gericht gebracht. Er hatte in Hennef einen aggressiven Windhund abgewehrt.    

Was macht man, wenn ein aggressiver, nicht angeleinter Hund auf das eigene Tier losgeht? Ein 75-jähriger Hennefer, der seinen verängstigten, älteren Vierbeiner verteidigte, landete auf der Anklagebank - angezeigt von einer Nachbarin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Körperverletzung.   

Die Frau Anfang 30 war am 3. März in Hennef-Söven mit Kleinkind und Haustier unterwegs, wollte auf dem Golfplatz Bällchen werfen für ihren Vierbeiner, ignorierte das Schild „Fliegende Golfbälle - Lebensgefahr“. Als die Sportler sie wegscheuchten, bog sie auf einen Feldweg ein, und der nicht anleinte, junge Windhund flitzte los, in Richtung eines Herrn, der mit seinem zwölf Jahren alten, angeleinten Hund Gassi ging.

Zeuginnen machten widersprüchliche Angaben zum Streit am Hennefer Golfplatz

Sie habe ihre Tochter auf einem Bobbycar mit Schiebestange die Steigung hochgeschoben und zugleich ihre Hündin zurückgerufen, doch diese hörte nicht, sagte die Zeugin. Der Angeklagte habe sofort fünf bis siebenmal auf das Tier mit einem Stock eingeschlagen; eine unbeteiligte Zeugin sprach indes nur von einem Schlag.

Der 75-Jährige räumte einen Tritt ein. Der aggressive Windhund sei auf sein sehr viel kleineres Tier losgegangen und habe sich nicht vertreiben lassen. Auch über das weitere Geschehen gab es widersprüchliche Aussagen.

Hennefer Tierärztin stellte keine weiteren Verletzungen fest

Laut der Besitzerin habe sich ihr verletzter Windhund in einem Graben zusammengerollt, der Angeklagte habe weiter auf das Tier eingeprügelt und schließlich den Stock in Richtung der kleinen Tochter geworfen. Die unbeteiligte Zeugin schilderte hingegen, dass der Windhund direkt zu seinem Frauchen zurücklief. Der Angeklagte habe das dünne Stöckchen lediglich zu Boden geworfen, es zerbrach in mehrere Stücke. 

Die Schürfwunde und die Schwellung am Auge könnten von einem Schlag, aber auch von einem fliegenden Golfball herrühren, sagte die behandelnde Tierärztin auf Nachfrage von Strafverteidiger Benno  Grunwald. Weitere Verletzungen stellte sie nicht fest.

Der Angeklagte hat aus einem defensiven Notstand gehandelt, er wollte sein Tier beschützen
Der Staatsanwalt im Hennefer Fall plädierte auf Freispruch

Der Rechtsanwalt hielt der Tierhalterin ihre widersprüchlichen Aussagen vor. So habe sie die Annäherung ihrer Hündin anfangs als „freundlich-schwanzwedelnd“ bezeichnet, auch die Golfer am Abschlag hätten nur ein nettes  Handzeichen gemacht, beides schränkte sie am zweiten Verhandlungstag ein. Grunwald: „Die Golfer brüllen doch, wenn Gefahr droht.“

Die Einlassung des Seniors wertete die Staatsanwaltschaft als glaubhaft. Dieser habe aus einem „defensiven Notstand“ gehandelt: „Er wollte seinen Hund beschützen.“ Ein bis zwei Schläge seien angemessen gewesen und vom Tierschutzgesetz gedeckt, „es fehlt am Tatbestand der Rohheit“. Er plädierte auf Freispruch. Dem  schloss sich der Verteidiger an: „Das war eine Alltagsbegegnung, unsere Rechtsordnung erlaubt, dass man sich wehrt. “

Richterin Elisabeth Signing-Fosso sprach den Angeklagten frei. Die Kosten des Verfahrens und dessen Auslagen trägt die Landeskasse. Die Situation sei hektisch und emotional aufgeladen gewesen, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Es sei sehr unglücklich, dass diese Begebenheit aus der Nachbarschaft vor dem Strafrichter landete. „Ich hoffe, dass Sie weiterhin gerne dort wohnen bleiben.“

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