Landgericht KölnLeverkusener muss sich in Brandstiftungsprozess verantworten

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Landgericht an der Luxemburger Straße. Foto: Ralf Krieger

Landgericht an der Luxemburger Straße. Foto: Ralf Krieger

Einem Leverkusener wird versuchte, schwere Brandstiftung vorgeworfen. 

Am Landgericht Köln hat am Freitag der Prozess gegen einen Leverkusener begonnen. Der Angeklagte steht wegen versuchter, schwerer Brandstiftung vor Gericht.

Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, die Wohnungstür seines Nachbarn in einem Opladener Mehrfamilienhaus mit einer Kreissäge und einem Hammer beschädigt und angezündet zu haben. Eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr steht im Raum.

Jedoch scheint es zum jetzigen Verhandlungszeitpunkt so, als verfolge das Landgericht eine andere Absicht. Zahlreiche Zeugen sollten am ersten Verhandlungstag ein klareres Bild über das psychische Wohlbefinden des Angeklagten geben. Zumal zeigte dieser sich bereits in allen Anklagepunkten geständig, bevor die ersten Zeugen gerufen wurden.

Angeklagter ließ sich widerstandslos festnehmen

Die Eigentümer des Mehrfamilienhauses schilderten in ihrer Aussage den „geistig verwirrten“ Zustand des Angeklagten, nachdem sie ihn kurz nach der Tat im Treppenhaus gesichtet, die beschädigte Tür entdeckt und daraufhin die Polizei gerufen hätten.

Mehrere Polizeibeamte beschrieben in ihren Zeugenaussagen den Angeklagten beim Zeitpunkt ihrer Ankunft ebenfalls als „verwirrt“, aber auch „auffallend entspannt und redselig“. Zudem soll der 34-Jährige der Polizei mitgeteilt haben, bereits seit längerer Zeit „beleidigende und bedrohliche Stimmen aus der Wohnung unter ihm“ zu hören.

Der Bewohner der Wohnung unter dem Angeklagten, dessen Tür beschädigt wurde, betonte in seiner Aussage, dass er vom Angeklagten „nie körperlich bedroht“ wurde. Jedoch sollen ihn befremdliche und laute Geräusche aus dessen Wohnung beunruhigt haben, weshalb er bereits einige Wochen vor dem Vorfall sich nicht mehr regelmäßig in seiner Wohnung aufgehalten habe.

Mediziner geht von „drogeninduzierter Psychose“ aus

Im Gerichtssaal sprach der Angeklagte eine Entschuldigung an seinen Nachbarn und die Hausbesitzer aus und verwies auf seine „chronische Krankheit“, die ihn „paranoid“ gemacht habe.

Es stellte sich heraus, dass der 34-Jährige knapp ein halbes Jahr vor dem Vorfall überraschend seine Mutter verloren hatte. Nach diesem Schicksalsschlag wusste er sich laut Aussage seiner Partnerin „irgendwann nicht mehr zu helfen“. Der Angeklagte räumte zudem ein, regelmäßig Betäubungsmittel konsumiert zu haben, aus denen sich eine Psychose entwickelt haben soll.

Diesen Eindruck eines vermeintlichen Krankheitsbildes konnten mehrere Zeugenaussagen von Polizeibeamten bestätigen, da sie ihn am Tag des Vorfalls noch zur Behandlung in eine psychiatrische Klinik brachten. „Die Tat wirkte für mich eher wie ein Hilferuf“, sagte ein Polizist.

In weiterer psychologischer Behandlung soll sich der Angeklagte „offen und ehrlich“ gezeigt haben, was seinen Drogenkonsum angeht. Sein behandelnder Arzt gehe von einer „drogeninduzierten Psychose“ aus und beschrieb ihn als „gewillt, vom Drogenkonsum loszukommen“. Der Angeklagte sei „kooperativ bei der Suche nach der richtigen Medikation“ und bestätigte dem Landgericht, dass der 34-Jährige ein „vielversprechender Kandidat für eine Langzeittherapie“ sei.

Ein Sozialarbeiter, der eng mit dem Angeklagten zusammenarbeitet, schrieb ihm ein „großes Maß an Krankheitserkenntnis“ zu. „Er ist es wert. Wir müssen etwas gegen die Drogengeschichte unternehmen. Und wir haben keine Zweifel, dass er den Willen hat, an sich zu arbeiten“, sagte der Sozialarbeiter. Dieser forderte, wie die Verteidigung, statt einer Freiheitsstrafe eine Bewährungsminderung und einen Unterbringungsbeschluss in einer stationären Klinik. Der Prozess wird fortgeführt.

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