Das Amtsgericht verurteilte einen Overather wegen obszöner Handlungen in der Regionalbahn.
GerichtsurteilFrau in Regionalbahn von Overather sexuell belästigt
Die Zeugin Katharina L. war auch nach einem Jahr noch sichtlich erschüttert, als sie von ihrer Fahrt in der RB 25 im Januar 2024 berichtete. Müde von einem langen Arbeitstag setzte sie sich mit Kopfhörern hin, hörte Musik und schloss die Augen. Nach einiger Zeit vernahm sie vom Sitz gegenüber heftige Atemgeräusche. Zunächst vermutete sie einen medizinischen Notfall.
Doch weit gefehlt: Gegenüber saß der 64-jährige Manfred F. (alle Namen geändert), der den Blickkontakt suchte und sein Glied sichtbar manipulierte. Katharina L. erschrak und fand Hilfe bei einer Frau, die mit ihrem Kind eine Bankreihe hinter ihr saß. Sofort lief der Angeklagte mit halb heruntergelassener Hose ans Ende des Zuges.
Overather wurde aus dem Zug geworfen
Die Zeugin ging daraufhin zum Zugführer, der mitkam, Manfred F. fand und ihn bei der nächsten Haltestelle aus dem Zug warf. Vor Gericht räumte der Angeklagte das Geschehen ein, behauptete jedoch, dass er die Hose geschlossen hatte und die Handlung mit den Händen in der Hosentasche vorgenommen habe. Seine Verteidigerin erläuterte zunächst den persönlichen Hintergrund zur Tat.
Manfred F. ist aufgrund einer geistigen Behinderung Frührentner und wird betreut. Einmal im Monat gönnt er sich von seinem Wohnort in der Stadt Overath einen Ausflug nach Köln, in seine Stammkneipe. So war es auch an jenem Tag. Dort hatte er sich in die Bardame verliebt, doch die Vorstellung, diese Liebe würde erwidert, stimmte offensichtlich nicht.
Angeklagter trägt legere Kleidung
Die Dame nahm seine kleinen Aufmerksamkeiten dankbar an, was darin gipfelte, dass sie von Manfred F. einen Handyvertrag für ihren Sohn unterschreiben ließ. Der Angeklagte war an diesem Tag frustriert und leicht alkoholisiert. Die Verteidigerin führte zudem aus, dass die etwas legere Kleidung des Mandanten auch in der Kanzlei öfter dazu geführt habe, dass sich der Hosenstall öffnete und Haut zu sehen war. All das mag eine Erklärung sein, dennoch ist die Tat nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches als Exhibitionistische Handlung zu bestrafen.
Die Staatsanwaltschaft bemerkte dazu, dass die Zeugin auch nach einem Jahr immer noch geschockt sei, so etwas erlebt zu haben. Manfred F. sagte am Ende der Verhandlung: „Es tut mir aufrichtig leid, es soll nicht wieder vorkommen“ und entschuldigte sich bei Katharina L.. Sein Tatgeständnis und seine Reue wurden schließlich strafmildernd berücksichtigt.
Richter Spicher verkündete als Strafe und mit Rücksicht auf die finanzielle Situation des Angeklagten eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Er gab ihm eine wichtige Empfehlung für die Zukunft mit auf den Weg: „Herr F., so etwas tut man nicht! “