Die Richterin hob in der Urteilsbegründung die schlimmen Folgen für das Opfer hervor.
Kölnerin traumatisiertEinbrecher verliert Rucksack und wird geschnappt – nun muss er ins Gefängnis

Der geständige Einbrecher mit einer Dolmetscherin beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.
Copyright: Hendrik Pusch
Einer ohnehin schon vom Schicksal gebeutelten Kölnerin hat ein Einbrecher in Seeberg noch das letzte Stück Lebensfreude und Sicherheit genommen. Der Fremde war über eine gekippte Balkontür in die Wohnung der 54-jährigen Handwerkerin eingestiegen und attackierte sie im Schlafzimmer. Am Dienstag verurteilte das Landgericht den Mann zu einer vergleichsweise milden Gefängnisstrafe.
Köln: Auf im Bett liegende Bewohnerin getroffen
Rund zwei Jahre und neun Monate muss der 25-Jährige in Haft. Strafmildernd wurde dem Mann angerechnet, dass er zur Tatzeit wohl „sturzbetrunken“ war, wie es die Vorsitzende Richterin formulierte. Dass er in der Tatnacht im April 2024 noch einigermaßen handlungsfähig gewesen sei, führte die Richterin auf Kokain zurück, das der Angeklagte zuvor auf einer Party konsumiert habe.
Der Täter habe nach dem Feiern eigentlich den Bus nehmen wollen, gegen 1.40 Uhr in der Nacht fuhr dieser aber nicht mehr. Spontan habe er dann zunächst Gegenstände wie eine Sonnenbrille und Parfüm aus einem Cabriolet gestohlen. Und danach die auf Kipp stehende Balkontür im Hochparterre des Mehrparteienhauses entdeckt. Eine Treppe habe es ihm leicht gemacht, den Balkon zu erreichen.
Alles zum Thema Polizei Köln
- Kölnerin traumatisiert Einbrecher verliert Rucksack und wird geschnappt – nun muss er ins Gefängnis
- Kriminalitätsbilanz Insgesamt mehr Straftaten, aber weniger Sexualdelikte am 11.11. in Köln
- Großeinsatz bei Kerpen Polizei räumt Manheimer Erbwald und nimmt Personen in Gewahrsam
- Kontrollen in Köln und der Region Zoll stellt bei Sicherheitsfirmen zahlreiche mögliche Verstöße fest
- Als DHL-Boten getarnt Männer überfallen Senior in Kölner Wohnung – Zeugen gesucht
- 46-Jährige festgenommen Person gibt Schüsse in Köln-Ossendorf ab – SEK stürmt Wohnung
Der Einbrecher habe die Räume nach möglicher Beute durchsucht, sei aber nicht fündig geworden. Im Schlafzimmer traf er auf die wach im Bett liegende Bewohnerin. Erst habe die 54-Jährige den Fremden nicht wahrgenommen, sich dann aber auf die andere Seite gedreht. So erblickte sie den Einbrecher, der „im Katzenbuckel“ auf dem Boden kniete, sich offenbar verstecken wollte.
Köln: Einbrecher schlägt auf Bewohnerin ein
„Hey“, habe die Bewohnerin erschrocken ausgerufen. Naheliegend wäre es gewesen, so die Richterin, wenn der Einbrecher in diesem Augenblick das Weite gesucht hätte. Stattdessen habe er auf die Frau eingeschlagen, ihr eine Platzwunde zugefügt. „Das hat Ihnen überhaupt keinen Vorteil verschafft“, sprach die Richterin den Angeklagten direkt an. Erst danach sei der Mann dann vom Tatort geflohen.
Dass der Einbrecher aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war, zeige auch, dass er einen Rucksack mit Ausweispapieren vor dem Balkon hatte liegen lassen. Er habe im Park übernachtet und erst am nächsten Morgen realisiert, was er getan habe, hatte der Mann beim Prozess geäußert. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Köln: Schwere psychische Folgen für das Opfer
Die Richterin hob die schwerwiegenden Folgen für das Opfer hervor. Die Bewohnerin konnte wochenlang ihre Wohnung nicht betreten, schläft jetzt im Wohnzimmer – das Bett an die Balkontür gerückt, sodass diese nicht geöffnet werden kann. Über Monate befand sich die Frau in stationärer Behandlung. Sie will umziehen, findet aber keine passende neue Wohnung für ihr kleines Budget.
Die Verteidigerin hatte laut Gericht darauf abgezielt, dass die Frau ohnehin schon psychisch angeschlagen gewesen sei – sie hatte etwa den Freitod eines ihrer Kinder zu verkraften. Dem Angeklagten seien trotzdem alle Folgen nach dem Einbruch zuzurechnen, so die Richterin, „auch wenn es das Fass nur zum Überlaufen gebracht hat“. Der Mann habe ja gerade nicht gewusst, auf wen er in der Wohnung treffe.

