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Bis zu 3000 Euro steuerfreiInflationsprämie – wer sie bekommen kann, was jetzt gilt

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Für Unternehmen ist die Inflationsprämie freiwillig, Angestellte können sie nicht einfordern. 

Köln – Um die hohen Kosten der Inflation abzufedern, hat die Bundesregierung eine steuerfreie Einmalzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Weg gebracht. 3000 Euro – so viel Geld dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei als Inflationsprämie zahlen. Durch die zulässige Sonderzahlung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden, die mit stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu kämpfen haben

Für Arbeitgeber ist die Inflationsprämie freiwillig, Angestellte können sie nicht einfordern. Als Anreiz erhebt der Bund keine Steuern und Abgaben auf dieses Geld. Wir erklären, welche Regeln gelten.

Inflationsprämie: Wer sie bekommen kann

Die Auszahlung kann ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen – auch gestückelt. „Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle.

Das Besondere: Eine erhaltene Inflationsprämie ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das heißt, sie bleibt nicht nur steuerfrei, sondern beeinflusst auch den Steuersatz für das übrige Einkommen nicht. Anders als bei anderen steuerfreien Leistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Dort gilt der Progressionsvorbehalt: Das Geld bleibt zwar steuerfrei, wird später aber berücksichtigt, wenn der Steuersatz festgesetzt wird.

Steuerfreie Sonderzahlung: Diese Voraussetzungen gelten

Wichtig: Die Inflationsprämie muss eindeutig deklariert sein. Damit die Prämie wirklich steuerfrei bleibt, muss sie als Unterstützungsleistung zur Abmilderung der finanziellen Folgen durch die Inflation gezahlt werden. Entsprechend eindeutig muss die Lohnart in der Gehaltsabrechnung deklariert sein. Das ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung.

Die Inflationsprämie ist Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung. Sie ist vergleichbar mit der Corona-Prämie, bei der Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 1500 Euro auszahlen konnten – steuerfrei, anders als die 300 Euro Energiegeld.

Warum eine Einmalzahlung besser als eine Gehaltserhöhung ist

Die Idee dahinter: Unternehmen sollen ihre Beschäftigten angesichts der hohen Strom-, Gas- und Lebensmittelpreise entlasten können, dafür aber nicht dauerhaft die Löhne erhöhen müssen.

Für die Angestellten, aber auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hat die steuerfreie Einmalzahlung noch einen Vorteil. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung rutschen Angestellte durch die Prämie nicht in einen höheren Steuersatz. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen also nicht dauerhaft mehr Steuern und Abgaben zahlen. Dieser Effekt ist gemeint, wenn von „kalter Progression“ die Rede ist.

Steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 3000 Euro ist für Arbeitgeber freiwillig

Fest steht: Einen Anspruch auf die bis zu 3000 Euro hohe Prämie haben Beschäftigte nicht. Ob der Bonus ausgezahlt wird, ist allein Sache der Unternehmen. Sie entscheiden, ob sie das Geld zahlen können und wollen. „Einen Rechtsanspruch haben die Beschäftigten jedenfalls nicht. Dem Arbeitgeber bleibt überlassen, ob er überhaupt zahlt und wenn ja, in welcher Höhe“, bestätigt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Und ergänzt: „Arbeitgeber können auch nicht bereits bestehende Gehaltsbestandteile, wie zum Beispiel Urlaubs – oder Weihnachtsgeld, zur Inflationsprämie umwandeln. Die Vorteile gelten nur für Zahlungen, die zusätzlich zu den bereits vereinbarten Gehaltsbestandteilen geleistet werden.“

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Bundeskanzler Olaf Scholz hatte zu dem Vorschlag gesagt: „Dieses Angebot müssen die Arbeitgeber nicht annehmen. Ich bin mir aber sicher, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich freuen werden, wenn sie zusätzlich zum vereinbarten Lohn eine steuer- und abgabenfreie Zahlung erhalten. Es ist eine große Hilfe, wenn das überall in Deutschland und an vielen Stellen stattfindet.“

Es sei wichtig, dass die Einmalzahlung flexibel und freiwillig sei, da sich derzeit nicht alle Unternehmen diese Zahlungen leisten könnten, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger, lobte aber die Anregung. Yasmin Fahimi, Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, hatte offengelassen, wie stark das Instrument genutzt werden soll. (mit dpa)