Ende eines DenkmalsAltes Alfterer Haus wird abgerissen
Alfter – Das Haus Höckling in der Alfterer Kronenstraße hatte seine Galgenfrist. Der Abriss ist nun abgemacht, die Gemeinde hat nichts dagegen, und das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland letztlich auch nicht mehr. Die Besitzer müssen nun bloß noch Inventar von Wert aus dem Gebäude räumen, dann darf der Bagger ran. Nach Informationen dieser Zeitung soll das Haus dem Freilichtmuseum des Landschaftsverbands Rheinland in Kommern angeboten worden sein, doch der habe es wegen seines Zustands abgelehnt.
Der Abrissantrag ist bereits am 17. Juni vor zwei Jahren gestellt worden. Voriges Jahr hatte sich der Gemeindeentwicklungsausschuss bereits nichtöffentlich mit der Aufhebung des Denkmalschutzes befasst. Nun erneut, und damit steht der Abriss jetzt fest, wie diese Zeitung auf Anfrage erfuhr.
Denkmalgeschütztes Haus in Alfter: Instandsetzung wäre wirtschaftlich nicht darstellbar
„Begründet wurde der Abrissantrag in der Hauptsache damit, dass die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen wirtschaftlich nicht darstellbar sind“, steht in der Antwort der Gemeinde: Dies sei mit Gutachten belegt worden.
Historie
Das Haus Höckling (neben dem Kronensaal) an der Kronenstraße in Alfter ist mit Teilen des 1810 auf Abbruch versteigerten Jagdschlosses „Herzogsfreude“ auf dem Röttgen erbaut worden. Ein Kölner namens Meurer kaufte den dreigeschossigen Fachwerkbau, hatte aber weder mit Landwirtschaft noch mit Brauen Erfolg. Erst als er sich auf Arzneien verlegte, wurde er als „Doktor“ wohlhabend. Ein Gerber nutzte anschließend Haus und Görresbach. Er blieb in der Erinnerung, weil er mit seiner evangelischen Frau als überzeugter Katholik bei jeder Kindstaufe erst einen Glaubensstreit auszufechten hatte.
Der Name des Hauses geht auf Tillmann Höckling zurück. Er kaufte das Anwesen 1920 und richtete dort Büro und Lager für die durch Dechant Wilhelm Bergené gegründete „Bezugs und Absatzgenossenschaft Vorgebirge“ zur Verfügung – die Keimzelle des Zentralmarkts Roisdorf.Letzte Bewohnerin der Familie Höckling war Nelli Büns. Zwei Jahre nach dem Verkauf im Jahr 1993 an den Unternehmer Theo Forst bescherte der Landeskonservator dem Hause einen neuen Dachstuhl samt Eindeckung – mit einem Wetterhahn auf der Spitze über dem Krüppelwalm an der Straßenfront.
Allerdings ist an dem denkmalgeschützten Haus augenscheinlich nach einer vermurksten Sanierung auch nicht mehr viel in Stand gehalten worden. Die Kunststofffenster mit ihren Quersprossen stören die Wirkung des mehr als 200 Jahre alten Denkmals. Trotzdem bemühte sich die Gemeinde nach eigener Darstellung um den Erhalt des Gebäudes – eine Galgenfrist: „Die Gemeinde Alfter hat in den letzten zwei Jahren in Verhandlungen mit dem Denkmaleigentümer versucht, das Denkmal zu erhalten“, heißt es dazu wörtlich aus dem Rathaus. Es habe sich jedoch keine Möglichkeiten dazu ergeben.
Eigentlich dürfen Denkmäler nicht abgerissen werden. Alfter verweist jedoch auf einen Gesetzespassus, der einen Abriss dann erlaube, wenn zum Beispiel „die Instandsetzungs- und Erhaltungskosten für den Denkmaleigentümer wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sind“ und schreibt: „Das ist bei diesem Denkmal leider gegeben.“
Altes Haus auf der Denkmalliste ist vergammelt
Doch inzwischen ist das Haus vergammelt. Stützen halten verfaultes Gebälk. Dennoch hieß es zuletzt in der Denkmalliste: „Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, erhaltenswert aus wissenschaftlichen, besonders architektur- und ortsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.“
Als die Denkmalschützer des LVR 2016 erstmals die Schäden am Gebäude aufnahmen, machten ihnen schon die Besitzverhältnisse zu schaffen. Das Hauptgebäude gehörte einem Verein, die Ende des 19. Jahrhunderts angebaute und zum Ensemble gehörende Fachwerkscheune war in Händen verschiedener Eigentümer.
Als im Juni 2020 der Abbruch beantragt wurde, lieferte die Gemeinde eine Schadensaufnahme mit und die Kostenschätzung eines Sachverständigen, die allerdings schon fast vier Jahre alt war. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung war indes neu. Die Besitzer argumentierten, zur Beseitigung des Schadens müsse ein „Großteil der Substanz ausgetauscht“ werden, was „unzumutbar“ sei, zumal nur eine „bloße Kopie“ des Originals übrig bleibe.
Die Notwendigkeit eines so tiefgreifenden Substanzaustauschs konnte der LVR aber aus den Unterlagen heraus nicht erkennen und sperrte sich. Zudem pochte das Amt auf die Gesetzeslage. Wer wissentlich ein Denkmal erwerbe, begebe sich sehenden Auges ins Kostenrisiko, heißt es laut Elke Hamacher, die für Alfter zuständige Denkmalpflegerin des LVR der Rundschau, in der aktuellen Rechtsprechung: Sollten die Eigentümergemeinschaft nicht in der Lage oder willens sein, das Denkmal in Stand zu setzen, sehe das Gesetz vor, dass ein „ernsthafter Versuch der Veräußerung“ unternommen und auch nachgewiesen werde. Hamacher: „Dies ist auch unabhängig von einer angenommenen Unwirtschaftlichkeit des Denkmals bei Sanierung und Nutzung vorzunehmen.“
Die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Alfter hatte vor zwei Jahren noch keinen eigenen Standpunkt an den LVR übermittelt, plädierte im zweiten Anlauf jetzt im April aber für einen Abriss und lieferte zuvor fehlende Unterlagen zum notwendigen Substanzaustausch nach – auch zu den Kosten: Mehr als eine Million Euro sollte die Sanierung kosten – mit glaubhafter Kostenschätzung unterlegt. Letztlich bewog der Hinweis, die Kosten müssten von einer Wohnungseigentümergemeinschaft getragen werden, den LVR dazu, das Denkmal aufzugeben. Hamacher: „Wir bedauern außerordentlich, dass die wirtschaftliche Situation in Verbindung mit der Eigentumskonstellation den Ausschlag dafür gibt, dass keine weiteren Versuche mehr unternommen werden können, das im Ortsbild markante Gebäude zu erhalten.“