Täglicher Terror bei der Freundin37-Jähriger muss viereinhalb Jahre in Haft
Alfter/ Bonn – Drei Jahre lang waren sie ein Paar: Der Trockenbauer, der aus dem Kosovo stammt, und die junge Verwaltungsangestellte. Aber die charmante Liebesgeschichte zwischen zwei Kulturen wurde bald zur Hölle. Der 37-Jährige konnte nicht aushalten, wenn seine deutsche Freundin, die eine gänzlich andere Vorstellung von Zweisamkeit hatte, ihr eigenes Leben führte: Zunehmend drohte er ihr, manipulierte sie, der tägliche Terror schlich sich in das Verhältnis ein. Als die 31-Jährige im November 2020 einen Schlussstrich ziehen wollte, ihn aufforderte, seine Sachen aus ihrer Wohnung in Alfter mitzunehmen, bedrohte er sie mit einem Messer und nötigte sie zum Sex.
Wegen besonders schwerer Vergewaltigung, aber auch gefährlicher, weil lebensbedrohender, Körperverletzung hat das Bonner Landgericht den 37-Jährigen jetzt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Denn bei der Vergewaltigung war es nicht geblieben: Ein halbes Jahr später erschien er verbotenerweise erneut. Trotz Kontaktverbot, das das Amtsgericht ausgesprochen hatte, drang er über die Terrasse bei ihr ein und bettelte darum der „Beziehung noch eine Chance zu geben“. Als die Frau ablehnte, schubste er sie in ein Zimmer und drohte ihr, dass er sie beide umbringen werde. Mit den Worten: „Wenn Du nicht mit mir schläfst, soll Dich auch kein anderer haben“, würgte er sie so heftig, dass sie nicht mehr schlucken konnte und auch keine Luft mehr bekam. Erst als die 31-Jährige in Todesangst signalisierte, sie werde alles tun, was er wolle, ließ er von ihr ab.
Eine "schwierige Persönlichkeit"
Der Angeklagte, eine „schwierige Persönlichkeit“, die laut Kammer auch von der Gewalt des Bürgerkriegs in Ex-Jugoslawien geprägt ist, hatte zunächst im Prozess geschwiegen, am Ende die Vorwürfe allgemein eingestanden. Deswegen auch musste die Geschädigte noch über Stunden zu den Details vernommen werden.
Die Verwaltungsangestellte ist mittlerweile umgezogen, macht eine Therapie - und kann selber nicht richtig verstehen, wie sie in so ein Terrorsystem rutschen konnte. Das Ganze war zudem absurd, weil der Angeklagte parallel mit seiner Ehefrau und Sohn ein zweites familiäres Leben führte. Auch wenn er nicht müde wurde, zu beteuern, dass das vorbei sei und er sich scheiden lassen werde. Das Angebot des Angeklagten sich bei der Zeugin zu entschuldigen, auch das Geschehene mit einem Geldbetrag wieder gut zu machen, lehnte die 31-Jährige kategorisch ab. Offenbar sehr zum Gefallen des Kammervorsitzenden: „Das mit dem Freikaufen, das hat nicht geklappt.“
Treu geblieben sind dem 37-Jährigen offenbar seine Ehefrau und sein Sohn. Beim Urteil saßen sie im Zuschauerraum. Vielleicht hatten sie gehofft, dass der Haftbefehl aufgehoben wird: Aber von so einer Überlegung waren die Bonner Richter weit entfernt.