Mit einem Hammer attackiert ein Mann 2022 den Ehemann von Spitzenpolitikerin Nancy Pelosi. Die lange Haftstrafe des Angreifers könnte nun noch länger werden.
Mit Hammer attackiertAngriff auf Ehemann von Nancy Pelosi - Weiterer Schuldspruch
Nach der Hammer-Attacke auf den Ehemann der US-Spitzenpolitikerin Nancy Pelosi gibt es in einem weiteren Strafverfahren einen Schuldspruch. Eine Geschworenenjury im kalifornischen San Francisco befand den Angreifer von Paul Pelosi am Freitag in allen Anklagepunkten für schuldig, wie US-Medien übereinstimmend berichteten.
Über das Strafmaß entscheidet das zuständige Gericht zu einem späteren Zeitpunkt. In einem anderen Verfahren auf Bundesebene hatte eine Richterin den Angreifer Mitte Mai bereits zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt.
Nancy Pelosi: Angriff auf Ehemann hat weitere juristische Folgen
Der heute 84-jährige Pelosi war Ende des Jahres 2022 - wenige Tage vor den US-Kongresswahlen - im Haus des Ehepaares in San Francisco überfallen und schwer verletzt worden. Er musste nach dem Angriff wegen eines Schädelbruchs und ernster Verletzungen am rechten Arm und an den Händen operiert werden. Der Täter hatte es auf die damalige Vorsitzende des Repräsentantenhauses selbst abgesehen, sie bei dem Überfall aber nicht angetroffen. Er wurde noch am Tatort festgenommen.
Die Tat hatte damals in den USA Entsetzen und eine Debatte über politisch motivierte Gewalt ausgelöst. US-Medien deckten kurz nach der Tat auf, dass sich der Mann auf seinen Online-Profilen für diverse Verschwörungstheorien und Lügen des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump über angeblichen Betrug bei der Präsidentenwahl 2020 interessierte.
Die Polizei gab damals an, der Täter habe vorgehabt, die damalige Vorsitzende des US-Repräsentantenhauses als Geisel zu nehmen und ihr „die Kniescheiben zu brechen“. Er habe die Demokratin in den Rollstuhl zwingen wollen, um anderen Kongress-Abgeordneten zu zeigen, dass ihre „Handlungen Konsequenzen haben“.
Ein Sprecher der Pelosis teilte am Freitag mit, die Familie sei dankbar für die guten Wünsche und Gebete, die sie weiterhin erhalte. Zum Urteil werde man sich bis zur Verkündung des Strafmaßes aber nicht tiefergehend äußern. (dpa)