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LärmbelästigungStadt Bergisch Gladbach will Verstärker für Straßenmusik verbieten

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Ein Straßenmusiker sitzt mit Gitarre in einer Fußgängerzone.

Die Stadt Bergisch Gladbach will Verstärker für Straßenmusiker verbieten.

Die Stadt Bergisch Gladbach will Straßenmusiker verbieten, Verstärker zu nutzen.

Was für ein Glück, der Blockflötenmann kann wie bisher weiter seine Musik in der Fußgängerzone spielen. Auch Schüler aus den Musikschulen können hier ihre erste „Bühnen-Erfahrungen“ open air sammeln. Der singende Mundharmonikaspieler mit aufgeschnallter Trommel ist ebenfalls weiter willkommen. Dagegen hat niemand etwas in der Stadtverwaltung.

Es geht um die kleine Kombo mit, beispielsweise, drei Musikern, die mit ihren unscheinbar aussehenden Instrumenten plus Verstärker und Lautsprecher die gesamte Fußgängerzone beschallen, vom einen zum anderen Ende. Das passiert gar nicht so selten, im Frühjahr und Sommer gerne an den besucherstarken Markttagen Mittwoch und Samstag. Damit soll aber bald Schluss sein, geht es nach der Stadt. Ein Verbot per Satzung soll kommen, die Politik berät in den nächsten Tagen.

Bergisch Gladbach: Passanten fühlen sich gestört

Zahlreiche Musiker nutzen diese elektrischen Verstärker oder auch Lautsprecher, um auf sich und auf ihre Musik aufmerksam zu machen. Musik mit Verstärker ist dabei für manche Musiker ein zentraler Teil ihres Geschäftsmodells, um mehr Passanten als die Konkurrenz nebenan anzulocken und um damit auch höhere Tageseinnahmen zu generieren.

Nicht wenige Passanten fühlen sich aber durch die laute Musik gestört, sie wechseln die Straßenseite oder beschleunigen das Tempo. Andere bleiben stehen, klatschen, sind begeistert. Bei den Einzelhändlern ist die Verstärkermusik oft unbeliebt, das musikalische Angebot vergrämt aus ihrer Sicht die Kundschaft und senkt den Umsatz. Nicht alle Kunden wollen beim Einkauf von lauter Musik aus der Fußgängerzone beschallt werden.

Erleichterung für Arbeit der Gladbacher Ordnungskräfte

Beschwerden zur Sache sind immer ein Thema bei der Stadt und rechtzeitig vor der Frühjahrs- und Sommersaison der Straßenmusiker will sie darauf reagieren. Künftig sollen Musiker nur noch ohne elektrische Verstärker und Lautsprecher in der Fußgängerzone aufspielen dürfen. Das erleichtere die Arbeit der Ordnungskräfte, die sich bei Lärmbelästigungen ansonsten nur auf das Immissionsgesetz berufen könnten.

Statt einer Einzelfallentscheidung, wie bisher, werde mit der neuen Regelung Klarheit geschaffen, heißt es bei der Stadt. Die Entscheidung werde für die Bediensteten einfacher: Lautsprecher und Verstärker sind nicht erlaubt. Es sei davon auszugehen, dass unbeteiligte Personen durch die musikalische Unterstützung „erheblich belästigt werden“. Aber auch ohne Verstärker müssen sich die Musikanten künftig am Riemen reißen: Straßenmusik darf nämlich nur in einer Lautstärke dargeboten werden, die unbeteiligte Personen oder Händler „nicht erheblich belästigt“.

Die Vorschriften für die Straßenmusiker sollen in Bergisch Gladbach insgesamt deutlich strenger gefasst werden. Neu eingefügt werden soll auch ein Verbot der Straßenmusik von 22 Uhr abends bis 10 Uhr morgens, und zwar im gesamten Stadtgebiet.

Was als Vorschrift erhalten bleibt, ist die Halbe-Stunde-Regel: Musikanten müssen nach 30 Minuten ihren Standort so verändern, dass ihre Darbietungen am ursprünglichen Platz nicht mehr hörbar sind. Mindestens 200 Meter Entfernung müssen in der Kreisstadt zwischen dem altem und dem neuem „Konzertort“ liegen.