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OberbergMann soll Tochter missbraucht haben – Ehefrau wirft ihm versuchte Vergewaltigung vor

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Außenansicht des Landgerichts Köln.

In Köln ist ein 43-Jähriger aus Bergneustadt für zwei Sexualdelikte angeklagt. Am Freitag wurde in nicht öffentlicher Sitzung weiterverhandelt.

Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs der Tochter (23) sowie versuchter Vergewaltigung der Ehefrau gegen einen 43 Jahre alten Mann aus Bergneustadt ist am Freitag in nicht öffentlicher Sitzung weiterverhandelt worden.

Nachdem die Staatsanwaltschaft einer von Verteidiger Stephan Kuhl angeregten Einstellung der Vorwürfe gegen die Ehefrau — die der Angeklagte vehement bestreitet — nicht zugestimmt hatte, musste die Frau am Freitag in den Zeugenstand. Die Aussage der Frau fand aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Missbrauchsprozess gegen Bergneustädter: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Die schutzwürdigen Interessen der Zeugin überwögen ein Interesse der Öffentlichkeit an dem Fall, hatte die Kammer auf Antrag der Nebenklagevertreterin entschieden. Näheres über den Inhalt der Aussage der Frau wurde nicht bekannt. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte auch die Tochter des Angeklagten in nicht öffentlicher Sitzung ausgesagt.

Die Vorwürfe zulasten der Tochter hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag am Mittwoch dem Grunde nach eingeräumt. Er bestritt aber, dass seine Tochter bei Tatbegehung noch minderjährig gewesen sei. Die Anklage wirft ihm hingegen vor, die Tochter zwischen 2013 und 2019 dreimal sexuell missbraucht zu haben. Demnach soll der Mann sich nachts ins Zimmer seiner Tochter geschlichen, sich zu ihr ins Bett gelegt und sie unsittlich berührt und geküsst haben.

Eheleute befinden sich in einer streitigen Scheidung

Zudem legt ihm die Anklage zur Last, seine Ehefrau zu vergewaltigen versucht haben soll. Die Eheleute befinden sich seit Jahren in einem streitigen Scheidungsverfahren, vor dessen Hintergrund die Frau die Vorwürfe fälschlich erhoben habe, hatte Verteidiger Kuhl am Mittwoch vor Gericht erklärt. Der Prozess wird weiter fortgesetzt. (bks)