Gutachterin sagt vor Gericht, dass der 31-jährige Messerangreifer von Gummersbach den Kampf in der Fußgängerzone gewinnen wollte.
Deutliche Prognose der GutachterinMesserangreifer von Gummersbach dauerhaft in die Psychiatrie?
Der Prozess gegen den sogenannten Messerangreifer von Gummersbach, der im November 2023 von mehreren Polizeibeamten in der Fußgängerzone niedergeschossen und schwer verletzt wurde, befindet sich nach der Vorstellung des psychiatrischen Gutachtens am Montag auf der Zielgeraden. Demnach muss sich der Angeklagte auf eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie einstellen. Eine Entscheidung soll am Dienstag fallen.
Gutachterin: „Auch in Zukunft sind von dem 31-Jährigen Straftaten zu erwarten“
Für Psychiaterin Dr. Anette Korte bestand am Montag kein Zweifel: „Die Prognose ist sehr ungünstig.“ Auch in Zukunft seien von dem 31-Jährigen Straftaten zu erwarten, wenn er weiter unbehandelt in Freiheit verbringen würde. „Das wäre immer dann der Fall, wenn er getadelt wird, oder ihm was verboten wird“, sagte Korte: „Impulsivität und Aggressivität sind eingeschliffene Verhaltensweisen bei ihm.“
Bereits früh in der Kindheit habe der Angeklagte, der im Alter von sieben Monaten adoptiert wurde, sich in „Leistungsverweigerung“ geübt. Ab der fünften Klasse habe der Angeklagte ein „anhaltend oppositionelles Verhalten“ an den Tag gelegt. So habe er etwa eine Lehrerin mit einem Zirkel angegriffen. Im Alter von ungefähr 13 Jahren sei dem Angeklagten eine depressive Störung sowie eine Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität attestiert worden. Medikamente zur Behandlung habe der Angeklagte schon damals nicht einnehmen wollen. Das Resultat seien weitere Konflikte gewesen, die zum Teil auch mit Drohungen einhergegangen seien. „Gestörtes Sozialverhalten“Damals habe sich ein Muster beim Angeklagten eingeschliffen, wonach er Selbstüberschätzung als ein Mittel zur Abwehr von Minderwertigkeitsgefühlen eingesetzt habe. Eigenverantwortung habe er immer auf Dritte projiziert: „Nicht er ist das Problem, sondern die Umwelt.“
Hinweise auf ein „gestörtes Sozialverhalten“
„Wir haben hier ein durchgängiges Muster von Verhaltensauffälligkeiten, die seit der Kindheit und Jugend bestehen“, so Korte. So habe er auch seinen Eltern gegenüber „Verweigerung“ eingesetzt, um diese „handlungsunfähig“ zu machen. Für die Sachverständige alles Hinweise „auf ein gestörtes Sozialverhalten“, das auf eine schwere Persönlichkeitsstörung hindeute. Nachgeben empfinde er als Niederlage und wirke sich destabilisierend auf seine gestörte Persönlichkeit aus. Das wiederum sei etwas anderes, als eine paranoide Schizophrenie, da der Angeklagte nicht wahnhaft sei.
Hinsichtlich des Vorfalls in der Fußgängerzone konnte Korte auf bohrendes Nachfragen von Verteidiger Udo Klemt jedoch nicht ausschließen, dass der Angeklagte in schuldunfähigem Zustand handelte. Es sei nicht auszuschließen, dass der Schlag eines Polizisten mit einem Stuhl nach dem Angeklagten zur letztendlichen Eskalation und dem massiven Einsatz von Schusswaffen geführt habe. Auch hier lag nach Ansicht der Gutachterin der Schlüssel in der gestörten Persönlichkeit des Angeklagten: „Ein Nachgeben wäre in seinem Erleben etwas gewesen, das ihn destabilisiert hätte.“ In diesem Zusammenhang sprach sie von einem übersteigerten Gefühl eines „Ich will diesen Kampf gewinnen“.