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Haftstrafe oder Freispruch?Auftakt im Berufungsprozess um Unfall mit Opfer-Foto

Lesezeit 2 Minuten
Eine Autofahrerin, die nach einem Unfall in Düsseldorf einen Sterbenden fotografiert hat, muss erneut vor Gericht. (Archivbild)

Eine Autofahrerin, die nach einem Unfall in Düsseldorf einen Sterbenden fotografiert hat, muss erneut vor Gericht. (Archivbild)

Sie hat nach einem Unfall, den sie selbst mitverursacht haben soll, einen Sterbenden fotografiert und ist weitergefahren. Eine Autofahrerin muss sich deswegen erneut vor Gericht verantworten.

Im Fall um eine Autofahrerin, die einen sterbenden Motorradfahrer fotografiert haben und weitergefahren sein soll, hat vor dem Landgericht Düsseldorf der Berufungsprozess begonnen. Anlass sind die von Ankläger und Angeklagter eingelegten Berufungen gegen die in erster Instanz gegen die Unfallverursacherin verhängte zehnmonatige Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft will eine Gefängnisstrafe erreichen, die Verteidigung strebt einen Freispruch an.

Ende Dezember 2023 war die heute 42-Jährige wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen das Verhalten der Frau als eigensüchtige rücksichtslose Verkehrsgefährdung eingestuft und für die Frau eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Ihr Anwalt hatte Freispruch gefordert. 

Hat die Frau etwas vom Unfall mitbekommen?

Das Verhalten der Frau hatte im Juli 2022 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Sie soll auf einer Straße in Düsseldorf illegal gewendet und dadurch den tödlichen Unfall verursacht haben. Damals war ein 60-jähriger Motorradfahrer bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen. Der Mann war gegen die Umzäunung eines Baums geprallt und gestorben. Anschließend soll die Frau ein Foto des Opfers gemacht haben. 

Wie schon in erster Instanz vermied die 42-jährige Angeklagte im Gericht konsequent jeden Blick in die Zuschauerreihen und wandte sich ausschließlich der Richterbank zu. An den Fakten ändert sich auch in der Berufung nichts, es geht nur um deren strafrechtliche Würdigung. Und dabei vor allem darum, ob die Angeklagte damals etwas von dem Unfall mitbekommen hat oder nicht. 

Foto für den Chef 

Denn ihr wird neben fahrlässiger Tötung auch Unfallflucht vorgeworfen. Die Frau behauptet, sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall deshalb gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht. Sie habe den verunglückten Motorradfahrer mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto umgehend an ihren Chef geschickt, „damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab“, hatte die damals 41-Jährige in erster Instanz ausgesagt.

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die Frau deshalb vor einem Jahr vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen. Die Richterin hielt ihr damals zugute, dass die Verkehrssituation an dem Morgen unübersichtlich gewesen sei und die Aussage der Frau insoweit glaubwürdig. Ein Gutachten hatte zudem ergeben, dass der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt gefahren war. Der Berufungsprozess vor dem Landgericht wird am 5. Dezember fortgesetzt. Dann soll plädiert und anschließend das Urteil gesprochen werden. (dpa)