Ein Mann lauert seiner Frau in ihrem gemeinsamen Imbiss auf. Dann sticht er immer wieder zu. Die Schreie werden von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Jetzt gibt es ein Urteil.
ProzesseEhefrau mit 27 Messerstichen getötet: achteinhalb Jahre Haft
Nach der Tötung seiner Ehefrau ist ein Mann aus Hünxe im Kreis Wesel wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte am 24. Februar dieses Jahres mit einem Messer immer wieder auf seine Frau eingestochen. Die Ärzte hatten später 27 Stich- und Schnittverletzungen gezählt - im Oberkörper, im Nacken, in den Beinen und im Kopf. Hintergrund war laut Urteil des Duisburger Schwurgerichts Eifersucht.
Die Richter gehen davon aus, dass der 50-Jährige seiner gleichaltrigen Ehefrau am Tattag in ihrem gemeinsamen Imbiss aufgelauert hat. Als sie morgens zur Arbeit kam, war er bereits im Ladenlokal, hielt sich aber noch rund drei Minuten lang versteckt. Dann stellte er sie laut Urteil wegen einer angeblichen Affäre zur Rede und griff zum Messer. Auf einem Film einer Überwachungskamera, der im Prozess vorgespielt wurde, waren die verzweifelten Schreie der Frau zu hören.
Staatsanwältin spricht von „Vernichtungswillen“
Laut Urteil war der Angeklagte in den Wahn verfallen, dass ihn seine Ehefrau mit einem anderen Mann betrüge. Dafür gab es aus Sicht der Richter jedoch keine Hinweise. Am Tattag habe er schließlich beschlossen, die 50-Jährige zu töten. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer von einer „Machtdemonstration“ gesprochen, die von einem absoluten „Vernichtungswillen“ geprägt gewesen sei.
Der 50-Jährige war nach der Tat geflüchtet, hatte sich dann aber selbst bei der Polizei gemeldet. Er war auf einem Autobahnparkplatz in der Nähe von Münster festgenommen worden. Im Prozess hatte er die Tat gestanden, dabei allerdings behauptet, dass ihn seine Frau zuerst mit einem Messer bedroht habe.
Wegen eines krankhaften Eifersuchtswahns sind die Richter von einer verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen. Deshalb wurde keine lebenslange Haftstrafe verhängt. Das Urteil lautet Mord aus Heimtücke. Es ist nicht rechtskräftig. (dpa)