Stichtag 1. JuliErst wenige Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen

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Kleine Cannabispflanzen: Solche dürfen die Anbauvereinigungen erst groß ziehen, wenn sie eine Genehmigung haben

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Direkt nach dem Genehmigungsstart für Anbauvereinigungen am 1. Juli haben die ersten Clubs ihre Anträge eingereicht. Es sind aber sehr wenige.

In NRW haben zum 1. Juli zunächst wenige Cannabis-Anbauvereinigungen einen Antrag auf Erlaubnis eingereicht. Das ergab eine dpa-Umfrage bei den zuständigen Bezirksregierungen. Laut Gesundheitsministerium darf die Bearbeitung der Anträge ohnehin bis zu drei Monate dauern.

Der Bund hatte in seinem Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis - die schon seit April gilt - festgelegt, dass Clubs für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis ab 1. Juli eine Erlaubnis beantragen können. In NRW hat man die Verwaltungsaufgabe den fünf Bezirksregierungen übertragen, die dafür extra Personal einstellen dürfen.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind laut einer Sprecherin erste Anträge eingegangen, eine konkrete Zahl konnte die Behörde noch nicht nennen. Bei der Bezirksregierung Köln gingen bis Dienstag drei Anträge ein, in Detmold einer. Bei der Bezirksregierung Arnsberg lagen zunächst „drei unvollständige Anträge“ vor, wie eine Sprecherin sagte. Die Bezirksregierung Münster verzeichnete zunächst keinen einzigen Antrag.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums würde das Land bis zu 3000 Anbauvereinigungen erlauben. Diese Zahl ergibt sich daraus, dass pro 6000 Einwohnern jeweils ein Cannabis-Club möglich wäre.  (dpa)

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