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Nach DFB-RichterspruchFeuerzeugwurf: Schiedsgericht würde zeitnah entscheiden

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Bochums Torwart Patrick Drewes, das Feuerzeug und die Folgen: Union Berlin will vors Ständige Schiedsgericht ziehen.

Bochums Torwart Patrick Drewes, das Feuerzeug und die Folgen: Union Berlin will vors Ständige Schiedsgericht ziehen.

Vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes ist das Urteil im Fall des Feuerzeugwurfs von Berlin gefallen. Union passt es überhaupt nicht. Nun zeichnet sich der letzte juristische Schritt ab.

Sollte Fußball-Bundesligist Union Berlin nach dem verlorenen Verfahren um den Feuerzeugwurf wie angekündigt das Ständige Schiedsgericht aufrufen, wird das Urteil noch Einfluss auf die aktuelle Saison haben. Nach dpa-Informationen würde das Schiedsgericht auf ein rasches Urteil drängen, um noch vor dem Saisonende Tabellensicherheit herzustellen.

Am Freitagabend hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes das 1:1 ausgegangene Spiel der Berliner gegen den VfL Bochum wegen des Eklats mit 0:2 gewertet. Union-Präsident Dirk Zingler kündigte daraufhin an, in dann letzter Instanz vor das Ständige Schiedsgericht ziehen zu wollen. Dieses ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem DFB beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig.

Dreiköpfiges Gremium entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit

Damit das Ständige Schiedsgericht zusammentritt, muss es von Union aktiv angerufen werden. Anschließend müssten sowohl die Berliner als auch der DFB einen Beisitzer für das dreiköpfige Gremium benennen. Gesetzt ist der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Steiner. Jeder Schiedsrichter muss die Befähigung zum Richteramt besitzen sowie unparteilich und unabhängig sein. Entschieden wird mit einfacher Stimmenmehrheit.

Die Berliner hatten das Bundesgerichts-Urteil vom Freitag scharf kritisiert. „Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung“, hieß es in einer Stellungnahme nach der Verhandlung in Frankfurt.

Das DFB-Bundesgericht hatte eine Berufung von Union nach dem erstinstanzlichen Urteil des DFB-Sportgerichts abgelehnt. Die Berufungen von Holstein Kiel und des FC St. Pauli, die eine Einflussnahme auf den Abstiegskampf sahen, hatte das Bundesgericht als unzulässig abgewiesen.

Auslöser der ganzen Causa war die Partie im Dezember, bei der VfL-Torwart Patrick Drewes kurz vor Schluss von einem Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock getroffen worden war. Das Bundesgericht urteilte, dass dadurch Bochum geschadet wurde und Union Berlin dafür verantwortlich sei.

Zingler-Vorwurf: DFB wollte einen Präzedenzfall

„Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter“, sagte Zingler. „Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses.“

Tatsächlich hatte Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende beim Bundesgericht, in der Verhandlung gesagt: „Wir hoffen, dass wir nicht weitere solche Fälle sehen, wir hoffen, dass es ruhiger wird.“ Er wünsche sich eine abschreckende Wirkung des Urteils.

Union sieht darin eine sportpolitische Komponente und verkündete: „Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“ Schon nach dem Urteil des Sportgerichts im Januar hatte Club-Geschäftsführer Horst Heldt den DFB heftig kritisiert. (dpa)