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BundesgerichtshofGeplanter Terroranschlag mit Gift: Urteil rechtskräftig

Lesezeit 2 Minuten
Bei dem Anti-Terror-Einsatz Anfang 2023 in Castrop-Rauxel waren Beweismittel von Menschen in Schutzanzügen gesichert worden. (Foto Archiv)

Bei dem Anti-Terror-Einsatz Anfang 2023 in Castrop-Rauxel waren Beweismittel von Menschen in Schutzanzügen gesichert worden. (Foto Archiv)

Er plante einen Terroranschlag mit Cyanid. Dass sein Giftrezept dafür unbrauchbar war, ahnte er nicht. Trotzdem sei er rechtmäßig verurteilt worden, so der BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen der Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland bestätigt. Der damals 25-jährige Iraner war Anfang 2023 in einem spektakulären Anti-Terroreinsatz in Castrop-Rauxel im Ruhrgebiet festgenommen worden und später vom Landgericht Dortmund zu vier Jahren Haft mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, seien dabei keine Rechtsfehler festzustellen gewesen. Das Urteil wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung ist damit rechtskräftig.

Objektive Gefahr bestand nie: Das Giftrezept war untauglich

Mit einer selbst hergestellten giftigen Substanz hatte der Iraner nach Überzeugung der Dortmunder Richter laut Urteil aus November 2023 einen Anschlag in Deutschland verüben und damit möglichst viele Menschen töten wollen. Er hatte demnach bereits über das Internet Kontakt zur terroristischen Vereinigung Islamischer Staat aufgenommen und nach Anleitung einer unbekannten Person begonnen, die Substanzen zur Herstellung von Cyanid zu besorgen. Dass die erworbenen Materialien tatsächlich zur Giftherstellung ungeeignet waren, ahnte er jedoch nicht.

Das Landgericht Dortmund prach sein Urteil im November 2023. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig (Foto Archiv)

Das Landgericht Dortmund prach sein Urteil im November 2023. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig (Foto Archiv)

Dass damit objektiv keine Gefahr für die Bevölkerung bestand, hielten die Richter beim Bundesgerichtshof wie die in Dortmund für irrelevant für die Strafbarkeit. Auch die Annahme des Landgerichts, das Ansammeln verschiedener vermeintlich zur Giftherstellung benötigter Grundstoffe sei als Terrorismusfinanzierung strafbar, halte der rechtlichen Kontrolle stand, so der Bundesgerichtshof.

Der junge Mann war zusammen mit seinem Bruder im Januar 2023 nach dem Hinweis eines Nachrichtendienstes festgenommen worden. Chats mit mehreren Personen, die dem Islamischen Staat nahestehen sollen, hatten die Terrorfahnder auf den Iraner aufmerksam werden lassen. (dpa)