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Sexueller MissbrauchGericht: Kirche muss für Taten von Ehrenamtlern haften

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Ein Gerichtsentscheid zur zivilrechtlichen Haftung von Missbrauchstaten könnte für die Kirche teuer werden.

Ein Gerichtsentscheid zur zivilrechtlichen Haftung von Missbrauchstaten könnte für die Kirche teuer werden.

Diese Entscheidung könnte für die Kirche teuer werden: Sie muss auch für die Missbrauchstaten von Ehrenamtlern haften, hat das Kölner Landgericht entschieden - zumindest in bestimmten Fällen.

Die katholische Kirche muss unter bestimmten Umständen für Missbrauchstaten von ehrenamtlichen Mitarbeitern zivilrechtlich haften. Das hat das Landgericht Köln in einem sogenannten Hinweisbeschluss (Az. 5 O 192/24) festgestellt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe) hatte zuerst über die Entscheidung berichtet. 

Nach Angaben der Zeitung verlangt eine 38-jährige Frau in dem Verfahren 850.000 Euro. Sie war als Kind von einem Messdiener-Gruppenleiter sexuell missbraucht worden. Der Mann war demnach bereits 1998 wegen Missbrauchs an insgesamt acht Mädchen zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. 

Die Leitung einer Messdienergruppe sei als Ausübung eines öffentlichen Amtes einzuordnen, stellt das Gericht nun fest. Auch wenn der ehrenamtliche Helfer kein Angestellter des beklagten Erzbistums war, stehe dem die Amtshaftung des Erzbistums nicht entgegen. 

„Verlängerter Arm des Pfarrers“

Der Ehrenamtler habe als „verlängerter Arm des angestellten Pfarrers“ gehandelt. Die Amtshaftung der Kirche gelte aber nur für Taten, die der Ehrenamtler in Ausübung seines Amtes begangen habe. Soweit er Mädchen in deren Elternhaus missbrauchte, müsse die Kirche dafür nicht haften. Das Erzbistum hat nun drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Seine Anwälte hatten beantragt, die Klage abzuweisen. Die Verhandlung ist für den 25. März angesetzt. (dpa)