ProzessGericht weist Klage einer Pflegekraft zu Arbeitsbelastung ab

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Eine Pflegefachkraft legt in der ambulanten Pflege einen Kompressionsverband an.

Eine Pflegefachkraft legt in der ambulanten Pflege einen Kompressionsverband an.

In Detmold wird der Fall einer Pflegefachkraft verhandelt, die gegen das Klinikum Lippe klagt. Das Arbeitsgericht weist diese Klage nun ab. Es geht unter anderem um Pausen.

Das Arbeitsgericht Detmold hat die Klage einer Pflegefachkraft gegen das Klinikum Lippe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsbelastung „in Gänze abgewiesen“. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mit. Der Wert des Streitgegenstandes sei auf 10 500 Euro festgesetzt worden. Zum konkreten Streitgegenstand äußerte sich die Sprecherin allerdings zunächst nicht. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, eine Berufung möglich. Der WDR berichtete, aus Sicht der Klägerin seien wiederholte Beschwerden über Arbeitsbelastung und Personalmangel von der Klinikleitung nicht ernst genommen worden, der Krankenschwester gehe es um einen besseren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 

Das Klinikum hatte die Klage als unzulässig und unbegründet eingestuft. Nach dem Urteil hieß es auf Anfrage, mit der „Klageabweisung in allen einzelnen Punkten“ sei die Rechtsauffassung des Klinikums bestätigt worden. Anfänglich seien „Überlastungsanzeigen der Klägerin thematisiert“ worden. „Das Klageziel der Klägerin hat sich im Laufe des Verfahrens immer wieder geändert, Anträge wurden zurückgenommen, für erledigt erklärt, dann aber auch wieder erweitert“, schilderte ein Sprecher. Es sei schließlich nur noch um die Fragen gegangen, wie mit Pausen zu verfahren sei und ob die Arbeitgeberin im Namen der Klägerin verpflichtet werden könne, mit dem Betriebsrat erneut über Gefährdungsbeurteilungen zu verhandeln.  (dpa)

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