GerichteKein Erfolg für Die Rechte vor Bundesverfassungsgericht

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Die Rechte unterliegt im Streit um eine Mahnwache in Karlsruhe.

Die Rechte unterliegt im Streit um eine Mahnwache in Karlsruhe.

Erinnern Fackeln bei Aufmärschen an den Nationalsozialismus und können deshalb verboten werden? Mehrere Gerichte in NRW sagen ja. Eine Partei sieht Grundrechte verletzt und zog nach Karlsruhe.

Karlsruhe/Dortmund (dpa/lnw) – Die Partei Die Rechte scheitert in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerde der Partei gegen versammlungsrechtliche Auflagen bei einer Mahnwache, bei der Mitführen und Abbrennen von Fackeln untersagt wurde, wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte. Die Beschwerde sei unzulässig. Die Partei habe sich nicht hinreichend mit den gerichtlichen Entscheidungen auseinandergesetzt (Az.: 1 BvR 194/20, Beschluss vom 21. März 2024). 

Geplante Mahnwache

Die Partei wollte nach einer Kirchturmbesetzung im Dezember 2016 in Dortmund mit einer Mahnwache an den Jahrestag erinnern. Das Motto: „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression! Gegen die Kriminalisierung der friedlichen (…) Kirchenbesetzung“.

Bei der Kirchenbesetzung hatten sich Parteimitglieder verbarrikadiert, Pyrotechnik auf dem Turm gezündet und ein Banner mit der Aufschrift „Islamisierung stoppen“ entrollt. Das hatte strafrechtliche Folgen für die Teilnehmer. 

Die Behörden in Dortmund untersagten daraufhin den Rechtsextremen das Mitführen und Abbrennen der Fackeln bei der Mahnwache. Weil sie ihre Versammlungsfreiheit verletzt sah, zog die Partei vor das Bundesverfassungsgericht. 

Bundesverfassungsgericht äußert Zweifel

Laut den Richtern in Karlsruhe hat die Partei in ihrer Verfassungsbeschwerde nicht in Zweifel gezogen, dass sie mit Mahnwache und Fackeln auf den Nationalsozialismus anspielen wollten, wie von den Verwaltungsrichtern in der ersten und zweiten Instanz in NRW angemerkt wurde. Vor diesem Hintergrund könne offenbleiben, ob das Grundrecht auf Meinungsfreiheit bei dem Versammlungsmotto richtig erfasst worden sei. 

Das Bundesverfassungsgericht äußert zumindest Zweifel an der Entscheidung der Gerichte. Weil die Verfassungsbeschwerde aber unzulässig war, musste Karlsruhe diesen Punkt nicht klären.

Nach Angaben des NRW-Verfassungsschutzes hat sich der Landesverband der Partei Die Rechte im Januar 2023 aufgelöst. Zusammen mit Vertretern der NPD bildeten ehemalige Parteimitglieder den Kreisverband Heimat Dortmund.  (dpa)

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