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PartydrogeMehrere Städte in NRW prüfen Lachgas-Verbote

Lesezeit 3 Minuten
Lachgas kann vielerorts an Automaten erworben werden. (Archivbild)

Lachgas kann vielerorts an Automaten erworben werden. (Archivbild)

Experten warnen vor den Risiken der Partydroge Lachgas. Nach dem Scheitern einer bundeseinheitlichen Lösung wollen einige Kommunen in NRW möglicherweise selbst aktiv werden. Doch geht das überhaupt?

Nachdem eine bundeseinheitliche Lösung zu einem Teilverbot der Partydroge Lachgas vor der Wahl nicht mehr realistisch ist, prüfen nun Städte in NRW ein Verbot für Minderjährige. Ein solches gibt es bereits außerhalb NRWs in Städten wie Osnabrück oder Hamburg. 

„Der missbräuchliche Konsum von Lachgas birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, darunter neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit“, erklärte die Hamburger Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) die Entscheidung im Dezember.

Hamburg als Vorbild?

Nun prüft etwa die Stadt Köln, ob sie nachzieht: „Nach der Auflösung des Bundestages ist eine zeitnahe bundes- oder landesrechtliche Regelung nicht in Sicht, sodass die Stadt Köln die Prüfung eines örtlichen Abgabeverbots an Minderjährige wieder aufnimmt“, teilte die Stadt auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.

Die Bundesstadt Bonn teilte mit, mittels Plakaten an Kiosken auf die Gefahren des Konsums hinweisen zu wollen. Zudem werde ein Verbot auf Spielplätzen geprüft und man verteile Infoflyer. Die Stadt betonte aber: „Um ein kommunales Verbot aussprechen zu können, bedürfte es einer Rechtsgrundlage. Hier wäre es hilfreich, wenn es eine bundeseinheitliche Regelung analog zu europäischen Nachbarstaaten geben würde.“

Wo liegt die Verantwortung für ein Verbot?

Auch in Dortmund sei der Umgang mit Lachgas derzeit ein Thema, teilte die Stadt mit. „Eine abschließende Bewertung oder Entscheidung liegt aktuell noch nicht vor.“ In Bochum werde das Thema nächste Woche ebenfalls diskutiert. Die Stadt Bielefeld prüft laut eigenen Angaben derzeit, ob ein Verkaufsverbot an Minderjährige in die Regelungskompetenz der Stadt Bielefeld fällt oder in der Zuständigkeit des Bundes liegt.

Die Stadt Essen hingegen sieht die Verantwortung beim Bund und möchte dessen Entscheidung abwarten. Wuppertal war eigenen Angaben nach eine der ersten Städte, die im April 2024 an Verkaufsstellen appelliert habe, Lachgas nicht an Jugendliche zu verkaufen. Zudem sei eine Resolution an den Bund gefasst worden, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. „Darüber hinaus gibt es derzeit keine aktuellen Planungen der Verwaltung zum Thema“, so die Stadt.

Welche Rolle hat die Landesregierung?

In Münster gibt es der Stadt zufolge keine Planungen für ein Verbot von Lachgasverkauf. Man verweise auf das Gesundheitsministerium, das ein Verkaufsverbot an Minderjährige auf Landesebene derzeit prüfe. Das Gesundheitsministerium bestätigte, einen rechtssicheren Weg zu prüfen, den Verkauf von Lachgas auf Landesebene zu verbieten.

Doch laut dem Ministerium gebe es auch für Kommunen die Möglichkeit, ein solches Verbot auf kommunaler Ebene zu erlassen. „Hierzu müsste die jeweilige Kommune den Konsum von Lachgas durch Minderjährige als eine „abstrakte Gefahr“ bewerten, der mit dem Verbot begegnet werden soll“, teilte das Ministerium mit.

Man erwarte jedoch eine bundesweite Verbotsregelung, da Lachgas sonst in anderen Bundesländern weiterhin erworben werden könne. Das Bundeskabinett billigte dazu im November einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der auch ein Abgabeverbot über Automaten und Spätkaufläden vorsieht. Viele Kommunen rechnen aber vor der Neuwahl am 23. Februar und der anschließenden Regierungsbildung nicht mehr mit einer Lösung. (dpa)