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ProzessMord vor 34 Jahren: Richter verhängen lebenslange Haft

Lesezeit 2 Minuten
Mordes aus Habgier lautet das Urteil der Richter vom Duisburger Landgericht. (Symbolfoto)

Mordes aus Habgier lautet das Urteil der Richter vom Duisburger Landgericht. (Symbolfoto)

Viele Jahre nach einem Mord hat das Duisburger Landgericht einen 64-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Gesamtumstände sprechen aus Sicht der Richter für eine geplante Tat.

34 Jahre nach dem Mord an einem Friseur in Mülheim an der Ruhr hat das Duisburger Landgericht das Urteil gesprochen. Der 64-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann selbst hatte bei einem psychiatrischen Sachverständigen eingeräumt, an jenem Tag im Januar 1991 in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Einen Raubmord habe er jedoch nicht begangen.

Beim Gutachter ausgesagt

Der Angeklagte sagte bei dem Sachverständigen aus, er sei auf der Couch des Friseurs eingeschlafen. Als er wieder aufgewacht sei, habe der andere Mann ihm bereits die Hose geöffnet gehabt und ihm zwischen die Beine gegriffen. Darüber sei er so schockiert gewesen, dass er sich mit dem Kabel einer Steckdose gegen den Übergriff gewehrt habe.

Tatsächlich wurde der Friseur mit einem solchen Kabel erdrosselt. Dass sich die Tat aber so abgespielt haben könnte, wie es der Angeklagte geschildert hat, schlossen die Richter aus. „Das alles ist wenig überzeugend“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Wertgegenstände entwendet

Die Gesamtumstände sprechen aus Sicht der Richter eindeutig für eine geplante Tat. Der Angeklagte habe schon vor dem Griff zum Kabel den Entschluss gefasst, dem Opfer Wertgegenstände wegzunehmen. Aus der Wohnung soll er nach der Tat ein teures Feuerzeug, mehrere Uhren und Münzen entwendet haben.

Der Fall war für die Mülheimer Polizei lange Zeit ein sogenannter Cold Case. Erst eine Fingerabdruck-Spur führte die Ermittler im Jahr 2024 doch noch zum Angeklagten. Außerdem sollen am Tatort zahlreiche Faserspuren gesichert worden sein, die auf den Angeklagten hindeuten.

Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Revision einzulegen. (dpa)