Urteil wegen MordesMutter ihres Partners getötet - lebenslange Haft für Frau

Lesezeit 1 Minute
Eine 34-Jährige ist wegen Mordes verurteilt worden

Eine 34-Jährige ist wegen Mordes verurteilt worden

Eine 34-jährige Frau aus Osnabrück tötet die Mutter ihres Lebensgefährten und will dann mit der Bankkarte des Opfers Geld abheben. Dies sehen die Richter in Münster als erwiesen an.

Eine 34-jährige Frau aus Osnabrück ist wegen Mordes an ihrer Schwiegermutter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Münster hat sie im Dezember 2023 in Mettingen die Mutter ihres Lebensgefährten getötet, um dann mit der Bankkarte des Opfers an Bargeld gelangen zu können. Die Slowakin hat demnach nach der Tat an zwei Automaten mehrere Versuche unternommen, Bargeld vom Konto der Frau abzuheben. Dies sei ihr aber nicht gelungen, weil ihr die Geheimnummer nicht bekannt war, so die Richter.

Den genauen Ablauf der Tat konnte das Schwurgericht in dem Prozess nicht feststellen. Fest steht für die Richter jedoch, dass die 34-Jährige die Mutter ihres Partners in deren Wohnung überwältigt, geschlagen und mit Klebeband gefesselt hat. Mit dem Band soll sie auch Mund und Nase der Rentnerin verschlossen haben, sodass diese qualvoll erstickte. Verurteilt wurde sie wegen Mordes aus Habgier und zur Ermöglichung einer anderen Straftat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Nachtmodus
KStA abonnieren