In der Affäre um die Besetzung der Spitze des Oberverwaltungsgerichts hat NRW-Justizminister Benjamin Limbach als Zeuge im Untersuchungsausschuss eine politische Absprache ausgeschlossen.
NRW-LandtagNRW-Justizminister zu Richter-Affäre: „Gab keine Absprache“

Ein Bundesrichter, der in dem Bewerbungsverfahren unterlegen war, hatte schwere Vorwürfe gegen Limbach erhoben.
Copyright: Rolf Vennenbernd/dpa
In der Justizaffäre um die Besetzung der Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen hat Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) den Vorwurf einer politischen Absprache zurückgewiesen. „Eine politische Beeinflussung hat es nicht gegeben“, sagte er als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Landtags zu der Affäre.
„Zu keiner Zeit ist eine wie auch immer geartete politische Absprache an mich herangetragen worden. Der Vorwurf, die Auswahl sei nicht nach fachlicher Eignung erfolgt, ist und bleibt falsch“, sagte Limbach in der fünfstündigen Befragung.
Er habe auch kein persönliches Nähe-Verhältnis zu einem der Bewerber, obwohl er zwei von ihnen duze und sich mit einer Bewerberin sporadisch zu Abendessen getroffen habe. „Ich war und bin nicht befangen.“ Er sei der Auswahlentscheidung der zuständigen Abteilung seines Hauses gefolgt. „Dieses Votum war für mich überzeugend“, sagte Limbach.
Frau mit CDU-Parteibuch
Aussagen, wonach es in den schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen eine Absprache zugunsten einer Frau mit CDU-Parteibuch gegeben habe, halte er für abwegig. „Die Fragen nach Geschlecht oder Parteizugehörigkeit hat da nicht zu suchen, das hielte ich auch für skandalös“, sagte er. Die Auswahl von Gerichtspräsidenten werde im Zweifel gerichtlich überprüft. „Deswegen halte ich es für absurd, dass es eine solche Absprache geben soll.“
Weder habe er versucht, einzelne Bewerber zur Rücknahme ihrer Bewerbung zu bewegen, noch habe er von einem Vorsprung der einzigen Bewerberin zu einem Zeitpunkt gesprochen, als weder deren Bewerbung noch deren Beurteilung vorlag. Dass er in Gesprächen mit Bewerbern die Namen anderer Bewerber genannt habe, sei für ihn „ein Gebot von Fairness und Transparenz“, sagte Limbach. Außerdem seien die Namen bereits bekannt gewesen.
Ein Bundesrichter, der in dem Bewerbungsverfahren unterlegen war, hatte schwere Vorwürfe gegen Limbach erhoben. Dieser habe nicht die Wahrheit gesagt. Die eidesstattliche Versicherung des Justizministers zu dem Vorgang sei „objektiv falsch“. Sie widerspricht in mehreren Punkten den eidesstattlichen Versicherungen des Richters. Die Opposition hatte mehrfach Limbachs Rücktritt gefordert.
„Habe Federn gelassen“
„Die lange Vakanz der Stelle kann keinen zufriedenstellen. Das Besetzungsverfahren ist nicht gut gelaufen. Ich habe dabei Federn gelassen. Das ist so. Aber ich habe daraus gelernt. Ich will das Verfahren verbessern und habe Eckpunkte dazu vorgelegt“, sagte Limbach. Er werde ein Expertengremium beauftragen, eine Reform des Besetzungsverfahrens zu prüfen und Vorschläge vorzulegen.
Die Vorwürfe der Opposition seien entkräftet, wirkten zunehmend hilflos und entbehrten jeder Grundlage, bilanzierte der CDU-Abgeordnete Gregor Golland nach der Zeugenvernehmung. Die Versuche der Opposition, den Anschein von Manipulation zu erwecken, wirkten immer verzweifelter, sagte Dagmar Hanses (Grüne).
Für die SPD erklärte Nadja Lüders, der Minister habe mehrere Widersprüche und Ungereimtheiten nicht auflösen können. Er habe andere Wahrnehmungen von den Gesprächen mit den Bewerbern als diese selbst. Die ehemalige NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) erklärte als Zeugin, sie habe solche Gespräche mit Bewerbern nicht geführt.
Fall von Parteibuchwirtschaft?
Der Untersuchungsausschuss prüft, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab, oder, wie es gesetzlich vorgesehen ist, die Kompetenz der Bewerber.
Ein Bundesrichter, der sich beworben hatte und einer Abteilungsleiterin des NRW-Innenministeriums unterlag, hatte die Auswahlentscheidung als rechtswidrig bezeichnet und von Ämterpatronage und Günstlingswirtschaft gesprochen. Er war bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Inzwischen hat das Kabinett seine Auswahlentscheidung zurückgezogen.
Mehrere Gerichte befasst
Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann als zweite Instanz gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei. (dpa)