In wenigen Wochen muss der Haushalt des Landes für 2025 stehen. Immer noch wird heftig um die geplanten Sozialkürzungen gerungen. Die SPD verweist auf zurückgelegte Haushaltsmittel in Milliardenhöhe.
Sparpläne der LandesregierungSPD verstärkt Druck im Streit um Sozialkürzungen
Kurz vor den entscheidenden Haushaltsberatungen verstärkt die SPD-Opposition den Druck auf die Landesregierung, geplante Millionenkürzungen im sozialen Bereich zurückzunehmen. Bisher wolle Schwarz-Grün nur 15 Millionen der geplanten 83 Millionen Euro Einsparungen zurücknehmen, sagte SPD-Landtagsfraktionschef Jochen Ott in Düsseldorf. Dabei handele es sich um den Verzicht auf zunächst geplante Kürzungen in der sozialen Beratung und Integrationsförderung von Geflüchteten sowie bei Maßnahmen für junge Geflüchtete. „Das ist nur eine kosmetische Korrektur“, sagte Ott.
Mehr als 30.000 Menschen hatten Mitte November gegen Sparpläne der Landesregierung im Sozialbereich demonstriert. Angesichts eines Rekordhaushalts von mehr als 105 Milliarden Euro für 2025 sei überhaupt nicht einzusehen, dass die Mittel für soziale Dienste nicht aufzubringen seien, sagte Ott. „Wer das behauptet, der soll nie mehr behaupten, dass ihm der soziale Zusammenhalt in diesem Land wichtig ist.“ Scheinbar sei das schwarz-grüne Prinzip der Geräuschlosigkeit so weit gegangen zu sein, „dass die schreiende Ungerechtigkeit einfach unter den Teppich gekehrt werden soll“.
Gutachten: Milliarden dürfen nicht einfach gebunkert werden
Genug Geld für die Rücknahme der Sozialkürzungen ist nach Ansicht der SPD im Haushalt vorhanden. Die Opposition verwies erneut auf milliardenhohe ungenutzte Finanzposten, die in den Ministerien als sogenannte Selbstbewirtschaftungsmittel zurückgelegt seien. Dabei handelt es sich um Geld, das über das laufende Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung steht.
Aus einem Rechtsgutachten des Landtags, das der SPD-Fraktion vorliegt, geht nun hervor, dass Selbstbewirtschaftungsmittel nur in engen Grenzen verfassungsrechtlich zulässig sind. Denn sie durchbrechen nach Ansicht der Rechtsexperten eine Reihe von verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätzen und sind nur schwer der parlamentarischen Kontrolle zugänglich.
Demnach seien diese Mittel von 200 Millionen Euro im Jahr 2013 auf zeitweise fast acht Milliarden Euro im Jahr 2024 angewachsen. Ministerielle „Dauerfonds“ seien aber verfassungsrechtlich ausgeschlossen. In dem Gutachten wird eine Korrektur der bisherigen Praxis gefordert.
Landesregierung reagiert auf Kritik
Das CDU-geführte Landesfinanzministerium hat nach eigenen Angaben allerdings bereits gehandelt und die Vorgaben der Rechtsexperten erfüllt. So seien im Haushaltsentwurf 2025 die Gesamthöhe und die Einzelbestände der Selbstbewirtschaftungsmittel bereits beigefügt und erläutert, teilte das Ministerium mit.
Außerdem werde der Umfang der zurückgelegten Mittel deutlich um insgesamt 3,6 Milliarden Euro reduziert. Darüber hinaus müssen nicht ausgegebene Selbstbewirtschaftungsmittel künftig nach vier Jahren in den allgemeinen Haushalt zurückgeführt werden, damit sie nicht anwachsen. Die Landeshaushaltsordnung werde entsprechend geändert.
Die Opposition verweist allerdings darauf, dass auch jedes Jahr neue Selbstbewirtschaftungsmittel von den Ministerien zurückgelegt würden. Der Haushaltsplan für 2025 soll im Dezember in zweiter und abschließender dritter Lesung im Landtag beraten werden. (dpa)