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LandtagTauziehen um Zeugen für Untersuchungsausschuss

Lesezeit 3 Minuten
Die Opposition erhebt im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zur Richteraffäre neue Vorwürfe gegen Justizminister Limbach. (Archivbild)

Die Opposition erhebt im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zur Richteraffäre neue Vorwürfe gegen Justizminister Limbach. (Archivbild)

Die Opposition hat Vorwürfe gegen NRW-Justizminister Limbach (Grüne) erhoben. Dabei geht es um Aussagegenehmigungen von Zeugen für den Untersuchungsausschuss zur Richteraffäre.

Vor der ersten Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss zur Richteraffäre hat es Streit um die Zeugen gegeben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat der für Montag geplanten Vernehmung einer Richterin und Referatsleiterin des Ministeriums widersprochen. Diese sollte mit Blick auf das noch laufende Verfahren am OVG zunächst unterbleiben.

Zuvor hatte das Justizministerium beim Gericht angefragt, ob es Bedenken gibt, bestimmten Zeugen Aussagegenehmigungen zu erteilen. Dies interpretierte die Opposition nun als Aufforderung, der geplanten Aussage zu widersprechen: „Wir sind über dieses Vorgehen des Justizministers mehr als verwundert. Es ist allein seine Aufgabe, über Aussagegenehmigungen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entscheiden. Hierfür das Oberverwaltungsgericht einzuspannen, lässt sich nicht anders deuten als der Versuch, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern“, hatte SPD-Obfrau Nadja Lüders der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ gesagt.

Gab es Vettern- oder Parteibuchwirtschaft?

Ein Sprecher des Justizministeriums wies dies auf dpa-Anfrage „entschieden zurück“: „Wir müssen prüfen, ob wir mit unseren Aussagegenehmigungen andere Verfahren gefährden. Das ist der ordnungsgemäße Umgang mit dem Oberverwaltungsgericht und unsere Pflicht“, sagte er. Gegen die ebenfalls für Montag geplante Aussage eines Abteilungsleiters des Ministeriums hat das Oberverwaltungsgericht keine Einwände.

CDU-Obmann Gregor Golland stellte sich hinter Limbach: Dass dieser das OVG miteinbezogen habe, gebiete der Respekt vor dem Gericht und dem anhängigen Verfahren. Die Kritik der SPD lege deren eigenes mangelhaftes Rechtsverständnis sowie fehlenden Respekt gegenüber dem OVG offen.

Nachdem der Ausschussvorsitzende Klaus Voussem (CDU) signalisierte, an der Ladung der Zeugin festzuhalten, entschied das Justizministerium, ihr trotz der Bedenken des Oberverwaltungsgerichts eine Aussagegenehmigung zu erteilen. Damit wird sie am Montag aussagen können.

Der Untersuchungsausschuss will prüfen, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber.

Das Oberverwaltungsgericht hatte gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung dann aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei.

Den Zuschlag der Landesregierung hatte eine erst spät ins Verfahren eingestiegene Bewerberin erhalten, bei der es sich um eine Duz-Bekanntschaft und ehemalige Kollegin von NRW-Justizminister Limbach handelt. Die hatte ihr Interesse bei einem privaten Abendessen mit dem Minister bekundet und schließlich die Zustimmung der Landesregierung erhalten. Ein unterlegener Bundesrichter, der sich ebenfalls auf das OVG-Präsidentenamt beworben hatte, war dagegen vor Gericht gezogen.

Er hatte eidesstattlich versichert, einen Anruf des Justiziars der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erhalten zu haben. In dem Telefonat habe dieser ihn aufgefordert, seine Bewerbung zurückzuziehen. Koalitionskreise in Düsseldorf hätten sich auf die Frau geeinigt. (dpa)