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EnergiewendeUmstrittenes Genehmigungslimit für Windanlagen beschlossen

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Die schwarz-grüne Landesregierung befürchtet einen ungesteuerten Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen.

Die schwarz-grüne Landesregierung befürchtet einen ungesteuerten Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen.

Die Landesregierung möchte Wildwuchs beim Windenergie-Ausbau verhindern. Der Vorstoß von CDU und Grünen im Landtag ruft Empörung über ihr «Hauruck-Verfahren» hervor.

In Nordrhein-Westfalen wird es für sechs Monate ein Genehmigungsmoratorium für Windkraftanlagen außerhalb bestimmter Planungszonen geben. Das hat der Landtag mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen beschlossen. Das Verbot gilt für alle Anträge, für die nicht bereits seit zehn Monaten vollständige Genehmigungsunterlagen bei der zuständigen Behörde vorlagen. 

Interimslösung gegen Wildwuchs 

Das Moratorium soll den Zeitraum überbrücken bis Regionalpläne für den Windkraftausbau in Kraft getreten und entsprechende Zielvorgaben ausgewogen verteilt worden sind, heißt es in dem beschlossenen Änderungsantrag von CDU und Grünen zum Landesplanungsrecht. „Ein ungesteuerter Zubau von Anlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete im Übergangszeitraum macht die intendierte Konzentrationswirkung obsolet, die Festlegung solcher Gebiete weitgehend sinnlos und verhindert einen schnellen Abschluss der Planungsverfahren durch eine sich ständig verändernde Grundlage der Planung.“ 

Vor dem Hintergrund zuletzt stark angestiegener Anträge außerhalb geplanter Windenergiegebiete sei eine wirksame Steuerung für die Windkraft-Akzeptanz unverzichtbar, erklärte ein Sprecher des Energie-Ministeriums. Im vergangenen Dezember habe es 1.427 Anträge für Windenergieanlagen außerhalb geplanter Windenergiegebiete in NRW gegeben – ein Zuwachs rund 69 Prozent gegenüber dem Vormonat. 

Kritiker bemängeln Windkraftblockaden und Vertrauensverlust 

Heftige Kritik an dem Änderungsantrag zu einem eigentlich von SPD und FDP eingebrachten Gesetzentwurf mit völlig gegenteiliger Ausrichtung kam nicht nur von den Sozialdemokraten, sondern auch vom Landesverband erneuerbare Energien (LEE) sowie von den Familienbetrieben Land und Forst NRW. Von restriktiven neuen Regelungen auf Landes- und auf Bundesebene seien in NRW bis zu 1.500 Standorte betroffen, die somit nicht zu einer ökologischen Stromproduktion beitragen könnten, bemängelte der LEE. 

Mit ihrem „Hauruck-Verfahren“ verspiele die Landesregierung Vertrauen und begebe sich erneut auf rechtlich dünnes Eis, warnte der Landesvorsitzende Hans-Josef Vogel. Ähnlich äußerten sich die Familienbetriebe, die eine Verunsicherung von Landeigentümern und Investoren beklagten, welche „vielerorts bereits finanzielle erhebliche Vorleistungen erbracht“ hätten. 

Der Energie-Experte der SPD-Fraktion, André Stinka, sprach von „neuen Blockaden durch die schwarz-grüne Anti-Windkraft-Politik“. Der Städte- und Gemeindebund begrüßte die Änderung dagegen als „wirksame Steuerungsregelung“. 

Regierung kassierte bereits zwei Klatschen vor Gericht 

Bisherige Versuche, den Ausbau bis zur Ausweisung von Windenergiebereichen in den Regionalplänen mit landesrechtlichen Lösungen auf bestimmten Flächen zu steuern, waren vom Oberverwaltungsgericht in Münster bereits zweimal in Eilverfahren als rechtswidrig gestoppt worden. „Auch diese neue Regel droht gerichtlich keinen Bestand zu haben, da sie aus unserer Sicht in Konflikt mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Baugesetzbuch stehen dürfte“, prognostizierte Stinka. 

Aus Sicht des NRW-Energieministeriums ist die landesrechtliche Regelung hingegen nötig. Zwar zeichne sich inzwischen auch eine Steuerung über den Bund ab, erklärte ein Sprecher. Die reiche aber nicht aus, weil sie nur einen Teil der laufenden Antragsverfahren erfasse. (dpa)