FamilieWunsch und Wirklichkeit liegen bei Kita-Zeiten auseinander

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Viele Eltern wünschen sich längere Öffnungszeiten. (Archivbild)

Viele Eltern wünschen sich längere Öffnungszeiten. (Archivbild)

Viele Familien mit Kindern wünschen sich, dass die Kita länger aufhat. Das gilt vor allem für Kinder unter drei.

Zwischen den Wünschen der Eltern und dem Betreuungsangebot in Nordrhein-Westfalens Kitas klafft eine große Lücke. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung hat berechnet: Bei 30,8 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren besteht in NRW ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Etwas besser sieht die Situation bei Familien mit Kindern über drei Jahren aus: Hier wünschen sich 29,4 Prozent in NRW eine längere Betreuung. 

Bei den unter dreijährigen Kindern liegt NRW damit deutlich hinter dem Bundesdurchschnitt. Deutschlandweit besteht bei 29 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Bei Familien mit Kindern über drei Jahren wünschen sich bundesweit 37 Prozent eine längere Betreuung. Hier ist die Situation in NRW besser als im Bundesschnitt. 

Fehlende Passung schlecht für den Fachkräftemangel

Die fehlende Passung hat nach Ansicht der Autorinnen der Studie gesellschaftliche Folgen: für Kinder, für Eltern und letztlich auch für den Arbeitsmarkt. Sie empfehlen deshalb, die Öffnungszeiten stärker an den Bedarfen der Familien zu orientieren - gerade auch wegen des Fachkräftemangels in Deutschland.

„Unter den derzeitigen Bedingungen finden viele Eltern keinen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihr Kind, der ihren gewünschten Anforderungen entspricht“, fasst Katharina Spieß, Direktorin des Wiesbadener Instituts und Mitautorin der Studie, zusammen. Betreuungslücken sollten geschlossen werden - beispielsweise über die Mittagszeit oder bei langen Schließzeiten der Einrichtungen im Sommer.

Aus der Studie geht auch hervor, dass es regional erhebliche Unterschiede gibt zwischen tatsächlichen, gewünschten und vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Es bedürfe bundesweiter Standards, meint Spieß.  (dpa)

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