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Berufung zurückgezogen49-Jähriger verursachte Brand in Euskirchener Unterkunft

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Ein Feuer war am 29. Dezember 2021 in der ZUE Euskirchen ausgebrochen.

Euskirchen – Etwa 100 Bewohner mussten evakuiert werden, drei Menschen wurden vorsorglich ins Krankenhaus gebracht, als am 29. Dezember 2021 ein Feuer in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) an der Thomas-Eßer-Straße ausgebrochen war. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war ein Teil der Unterkunft danach monatelang nicht bewohnbar. Es entstand ein Schaden in Höhe von rund 80.000 Euro.

Im Mai wurde ein Bewohner der Unterkunft, ein 49 Jahre alter Marokkaner, vom Amtsgericht Euskirchen wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Gegen dieses Urteil war der Marokkaner, dessen Asylantrag abgelehnt ist, in Berufung gegangen: Die Strafe sei entschieden zu hoch. Daher beschäftigte sich am Montag das Landgericht Bonn mit dem Fall.

Mit Feuerzeug in Euskirchener Unterkunft Bettbezug angezündet

Zwei Bewohner hatten an jenem Abend gemeinsam in ihrem schmalen Dreibett-Zimmer getrunken, als gegen 20.30 Uhr ein Dritter dazukam. Es kam zu einer Auseinandersetzung. Der alkoholisierte 49-jährige Marokkaner zündete mit einem Feuerzeug einen Bettbezug an, wodurch auch eine Matratze in Brand geriet. Von dort aus griffen die Flammen auf eine Holzwand über.

Es kam zu einer starken Rauchentwicklung. Da die Zimmer durch Holzwände abgetrennt sind, die nicht bis zur Decke reichen, konnte der Rauch sich nahezu ungehindert ausbreiten.

Für Bonner Richter wäre auch versuchtes Tötungsdelikt denkbar gewesen

Da der Schaden durchaus höher hätte sein können, stieß das Ansinnen des 49-Jährigen vor der Berufungskammer auf wenig Verständnis. Mit dem Urteil könne er sehr zufrieden sein, bedeutete ihm der Kammervorsitzende. Wenn er sich die Akten genauer anschaue, führte der Richter aus, komme durchaus auch ein versuchtes Tötungsdelikt infrage. Denn als das Bettlaken bereits brannte, habe der 49-Jährige den Dritten zunächst daran gehindert, das Feuer zu löschen.

Er habe sich diesem noch in den Weg gestellt und ihn nicht aus dem Zimmer gelassen. Erst als der Mann schrie, habe er ihm den Weg freigegeben.

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Am Ende spiegelte der Kammervorsitzende dem 49-Jährigen ein weiteres Szenario: Da er sich an dem Abend „seltsam verhalten“ habe, komme vielleicht sogar eine psychiatrische Unterbringung in Betracht. Ein Gutachter stehe bereit, ihn zu untersuchen. Offenbar missfiel dem Mann diese Aussicht – er zog die Berufung zurück. Damit bleibt es bei dem Urteil des Euskirchener Schöffengerichts.