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Neue BewertungFinanzamt verschickt Briefe für Grundsteuer – Erklärung online abgeben

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Bebaute und unbebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sollen neu bewertet werden. 

Kreis Euskirchen – Jeder Besitzer eines Grundstücks erhält in diesen Tagen Post vom Finanzamt: Mit einem Info-Schreiben weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass Grundstückseigentümer für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Notwendig wird dies, weil die Grundsteuer laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu festgesetzt werden muss.

„In dem Infoschreiben sind bereits einige wichtige Daten und Informationen enthalten, die der Finanzverwaltung bekannt sind, um so bei der Erstellung der Feststellungserklärung zu unterstützen“, erklärt die Nettersheimer Steuerberaterin Julia Klinkhammer von der Kanzlei Klinkhammer & Ahlfeld.Diese Daten, zum Beispiel Aktenzeichen, Grundstücksfläche oder Bodenrichtwert, können dann, nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, direkt in die Feststellungserklärung übertragen werden.

Hintergrund

Die Grundsteuerreform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2018 die bisherige Rechtslage der steuerlichen Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt hat.

Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund der über einen langen Zeitraum nicht durchgeführten Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen.

Bisher wird die Grundsteuer in Deutschland nämlich anhand von so genannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammen aus dem Jahr 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. sogar aus dem Jahr 1935 (betrifft die neuen Bundesländer). „Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wird durch diese Einheitswerte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt“, informiert die Finanzverwaltung.

Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Grundstückseigentümer daher nun eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in welcher Angaben zum Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 gemacht werden müssen.

Das neue Grundsteuerrecht soll dann ab dem 1. Januar 2025 Anwendung finden. (thw)

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier. Hier finden Sie Geodaten zur Grundsteuer.

Hört sich eigentlich gar nicht so kompliziert an – eine Hürde gilt es jedoch zu meistern: Die Feststellungserklärung, die für jedes einzelne Grundstück abgegeben werden muss, soll nach Möglichkeit online über das Internet eingereicht werden. „Grundsätzlich besteht die gesetzliche Vorgabe zur elektronischen Erklärungsabgabe“, informiert die Finanzverwaltung. Über das Portal „Mein ELSTER“ sei die elektronische Erklärungsabgabe ab dem 1. Juli 2022 kostenlos möglich.

Formular in Papierform ist die Ausnahme

„Die Abgabe in Papierform wird in Ausnahmefällen möglich sein. Etwa, wenn jemand weder einen PC noch PC-Kenntnisse hat“, informiert Julia Klinkhammer. Wer die Papier-Option nutzen will, muss dafür einen formlosen, begründenden Antrag bei seinem Finanzamt stellen. Auch hier gilt: Frühzeitig kümmern, damit man die Formulare zügig erhält. Neben der Papierform gibt es zum Elster-Portal noch weitere Alternativen: Verwandte oder Freunde um die Dateneingabe bitten oder eben den Steuerberater hinzuziehen.

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Steuerberaterin Julia Klinkhammer aus Nettersheim.

Um eine Erklärung über das Elster-Portal einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto benötigt. „Dieses kann ab sofort kostenlos beantragt und auch steuerartenübergreifend verwendet werden“, heißt es von der Finanzverwaltung. Wer also bereits über ein solches Benutzerkonto verfügt, kann dieses Konto auch für die Erklärungsabgabe im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig.

Umgekehrt gilt: Wer im Zuge der Grundsteuerreform jetzt eine Registrierung bei Elster vornimmt, kann das Benutzerkonto auch in Zukunft für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Feststellungserklärung bis Ende Oktober

Ein weiteres Datum sollte man sich ebenfalls schon jetzt vormerken: Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Abgabe der Feststellungserklärung erfolgen. „Liegen die Daten bis dann dem Finanzamt nicht vor, drohen im schlimmsten Fall Säumniszuschläge“, berichtet Klinkhammer. Außerdem könne dann nur eine Schätzung durch die Behörde vorgenommen werden.

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Ist denn schon abzusehen, ob sich die Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen durch die Reform verteuern wird? Das liege letztlich an den Städten und Gemeinden, meint Steuerberaterin Julia Klinkhammer. Basierend auf den Auskünften der Grundstücksinhaber erstellt die Finanzverwaltung zunächst nämlich nur den Grundsteuerwertbescheid. Den sollen die Eigentümer voraussichtlich von 2023 an bekommen. Dieses Dokument bildet die Grundlage für den Messbescheid. Aus diesem berechnen die Kommunen am Ende die Grundsteuer, die dann von 2025 an zu zahlen ist.

Land will Transparenz

Das Land Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, hier für Transparenz sorgen zu wollen: Sämtliche Kommunen würden, so heißt es von Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU), öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informiert, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führe. So solle nachvollziehbar gemacht werden, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich gelassen würden.