Ein 22-Jähriger soll seinen Großvater sediert und anschließend dessen Haus in Brand gesetzt haben. Vor Gericht schweigt der Angeklagte.
In Köln vor GerichtGummersbacher wegen heimtückischen Mordes am Großvater angeklagt
Zufall oder Symbolik? In einem blütenweißen Hemd betritt ein wegen heimtückischen Mordes an seinem Großvater (83) angeklagter der 22-Jähriger am Dienstag in Begleitung von zwei Wachtmeistern Saal 5 des Kölner Justizzentrums. Die bei einem Mordprozess obligatorischen Fotografen und Kamerateams ignoriert der Gummersbacher.
Stattdessen schaut er angestrengt ins Publikum. Anschließend flüstert er mit seiner Verteidigerin Petra Eßer, die das Gericht schließlich darüber informiert, dass ihr Mandant im Publikum einen „potenziellen Zeugen“ entdeckt habe. Nach kurzer Beratung der Schwurgerichtskammer verweist der Vorsitzende Peter Koerfers den Zeugen des Saals. Der Grund: Zeugen dürfen bis zu ihrer Aussage nicht an Prozessen teilnehmen. Für den 22-Jährigen, der seit Oktober 2022 in Untersuchungshaft sitzt, geht es um eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Anklage nennt kein Motiv des Gummersbachers
Die Staatsanwaltschaft legt ihm heimtückischen Mord und schwere Brandstiftung mit Todesfolge zur Last. Die Anklagebehörde ist davon überzeugt, dass der junge Mann am Morgen des 13. Juli 2022 seinen Großvater zunächst mit einem Schlafmedikament ruhig gestellt und anschließend ein Feuer im Wohnzimmer der Wohnung des Seniors auf der Sternstraße gelegt hat.
Auffallend ist jedoch, dass die Anklageschrift kein Motiv nennt, warum der 22-Jährige seinen Großvater hätte ermorden sollen. Vom 22-Jährigen ist indes keine Aufklärungshilfe zu erwarten. Seine Verteidigerin sagte: „Wir werden uns schweigend verteidigen.“
Am Morgen des Tattags, so die Anklage, soll der Angeklagte seinem Großvater zunächst „unbemerkt zehn Tabletten“ des Präparats „Zopiclon“ verabreicht haben. Gegen Mittag dann, als die „Aufnahme- und Handlungsfähigkeit“ des 83-Jährigen durch die Wirkung des Medikaments so herabgesetzt gewesen sei, dass der Senior den Angeklagten „bei der Tatbegehung nicht störte oder nicht bemerkte“, habe der 22-Jährige einen Sessel im Wohnzimmer des Großvaters in Brand gesetzt. Anschließend habe der die Wohnung verlassen und wenig später sogar selbst die Feuerwehr alarmiert.
Trotz seiner Sedierung soll der Senior den Brand noch bemerkt haben. Er sei aber nicht in der Lage gewesen, „das Feuer zu löschen, Hilfe herbeizuholen oder die Wohnung zu verlassen“. Stattdessen sei er wegen der eingeatmeten Rauchgase im Hausflur kollabiert. Kurz vor Eintreffen der Rettungskräfte soll der Beschuldigte dann selbst noch einen erfolglosen Versuch unternommen haben, den Großvater ins Freie zu ziehen.
Aus welchem Grund er dies getan haben soll, dazu schwieg die Anklageschrift. Eine Bergung des Seniors gelang den Rettungskräften, die diesen in ein Krankenhaus verbrachten. Dort verstarb er einen Tag später an den Folgen der Rauchgasvergiftung. Für den Prozess sind weitere 15 Verhandlungstage bis Ende Oktober terminiert.