AboAbonnieren

„Potenziell tödlich“Rechtsmediziner erläutert Verletzungen im Gummersbacher Totschlagprozess

Lesezeit 2 Minuten
Ein Oberstaatsanwalt bindet einen Stapel Gerichtsakten auf seinem Schreibtisch zusammen.

Dem 29-Jährigen aus Gummersbach droht die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Ein 29-Jähriger aus Gummersbach soll versucht haben, seine Mutter zu töten. Vor dem Landgericht wurden die Knochenbrüche der 55-Jährigen thematisiert.

Die Fotos, die im Saal 2 des Kölner Justizzentrums per Beamer an eine Wand geworfen wurden, zeigten einen geschundenen Frauenkörper: Schürfwunden im Gesicht, an den Armen und den Beinen, eine gebrochene Hand und gebrochene Finger. Zudem hatte die Frau an beiden Beinen schwere Knochenbrüche erlitten. Links war der Unterschenkel zertrümmert, rechts der Oberschenkel gebrochen. „Das Verletzungsbild ist insgesamt nicht ohne“, sagte Dr. Thomas Kamphausen, Leiter der forensischen Morphologie am Rechtsmedizinischen Institut der Kölner Uni, im Prozess gegen einen 29 Jahre alten Gummersbacher.

Der psychisch kranke Mann steht in einem sogenannten Unterbringungsverfahren wegen versuchten Totschlags an seiner eigenen Mutter (55) vor der 5. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht. Am Ende des Prozesses könnte die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie stehen. Wegen seiner psychischen Erkrankung handelte der Sohn vermutlich im schuldunfähigen Zustand. Laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, mit der sie die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie erreichen will, soll er im August vergangenen Jahres zunächst mit einem Heizungsrohr auf seine im Bett liegende Mutter eingeschlagen haben.

Mutter flüchtete vor dem Gummersbacher über den Balkon

Anschließend floh die Frau auf den Balkon, von dem sie dann entweder heruntersprang oder von ihrem Sohn gestoßen wurde. Anschließend soll der 29-Jährige noch mit einem mit Büchern gefüllten Nachtschrank nach seiner Mutter geworfen, sie aber knapp verfehlt haben. Der Rechtsmediziner brachte die gebrochenen Beine unmittelbar mit dem Balkonsturz in Zusammenhang. Der gebrochene Oberschenkel sei gut mit einem Sturz auf die Hüfte erklärbar. „Solche Stürze können tödlich sein“, sagte Kamphausen.

Nach dem Sturz der Frau vom Balkon und dem hinterhergeworfenen Nachtschrank – dem die Frau laut ihrer eigenen Aussage nur entkommen war, indem sie sich zur Seite gedreht habe – soll der Beschuldigte hinunter zu seiner Mutter geeilt sein und weiter auf die am Boden liegende Mutter eingeschlagen und eingetreten haben. Ein Bild zeigte einen Sohlenabdruck des Sportschuhs des Beschuldigten auf der Schläfe der Frau. Auch dies nannte der Rechtsmediziner eine „potenziell tödliche Verletzung“. Der Prozess wird fortgesetzt.