Amtsgericht KölnMit einer Pfandflasche 44362,75 Euro ergaunert
Köln – Wie ein Pfandflaschenautomat funktioniert, weiß wohl jeder: Leergut rein, Knopf gedrückt, Bon entnehmen – pro Pfandflasche gibt es 25 Cent zurück.
Wie man mit ein und derselben Pfandflasche die immense Summe von 44362,75 Euro erhält, zeigt ein Fall, der am Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt wurde.
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs saß ein 37 Jahre alter Getränkehändler auf der Anklagebank. Der Franzose mit türkischen Wurzeln war im Oktober 2013 nach Deutschland gekommen, um sich mit einem Getränkehandel selbstständig zu machen. Knapp drei Monate später hatte er mit Hilfe einer speziellen Konstruktion mit dem betrügerischen Trick begonnen.
Flasche 177.451-mal in den Automaten gesteckt
Das Geschäft mit Mineralwasser, Bier und Limonade lief von Anfang an nicht besonders gut. Im Kollegenkreis war der Angeklagte auf eine kriminelle Technik hingewiesen worden, die er für rund 5000 Euro erwarb, um sich ein illegales Zubrot zu verschaffen. Er baute sie in seinen Leergutautomaten ein, den er vorsichtshalber im Keller aufstellte, um unbeobachtet agieren zu können. Denn die illegale Masche war immens zeitintensiv.
Mit Hilfe eines Magnetsensors und einer Art Holztunnel, der die Plastikflasche vor dem Zerschreddern schützte, manipulierte er das Zählwerk, sodass immer wieder ein und dieselbe Pfandflasche aus der Öffnung kam, die er wieder hinein steckte – insgesamt 177.451-mal. Und das Zählwerk, das fleißig immer weiter addierte, kam auf die Summe von 44362,75 Euro.
„Es war eine Methode, mit der man mit relativ wenig Aufwand gutes Geld verdienen konnte“, sagte seine Anwältin.
Masche ist keine Seltenheit
Die Deutsche Pfandgesellschaft, die die lizensierten Automaten aufstellt und für die Auszahlung zuständig ist, hatte angesichts der enormen Zahlendaten, die tagtäglich bundesweit über die Berliner Zentrale abgerechnet werden, den Betrug nicht gemerkt.
Erst ein anomymer Hinweis hatte die Ermittler tätig werden lassen. Dabei ist der Kölner Fall nach Auskunft der Staatsanwaltschaft keine Seltenheit. Mit der Masche werden nach Angaben der Ermittler „Schäden in Millionenhöhe angerichtet“.
„Das ist ja schon logistisch eine Meisterleistung“, entfuhr es dem Richter bei der Vorstellung, „da haben Sie ja den ganzen Tag nichts anderes gemacht als den Automaten zu bedienen“ – „Ich habe ein Radio daneben gestellt, weil es mir sonst zu langweilig war“, antwortere der Angeklagte.
Inzwischen habe er den Getränkehandel abgegeben und sich auf die Herstellung von Fruchtsäften konzentriert, die er in seiner türkischen Heimat produzieren lässt. Seine Anwältin hatte zuvor ein „voll umfängliches Geständnis“ für ihren Mandanten abgegeben, allerdings hinzugesetzt: „Es wird nichts bestritten. Aber mein Mandant hat die Masche nicht erfunden, er hat sie nur kopiert.“
Der Richter verhängte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, die der Staatsanwalt zuvor gefordert hatte. Angesichts der bisher weißen Weste des Angeklagten wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. In seinem Urteil sprach der Richter von einem „dreisten Stück, sein Einkommen aus so einer Masche zu ziehen“.