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Fragen und AntwortenDas Anwohnerparken kommt wahrscheinlich nach Ehrenfeld

Lesezeit 5 Minuten

Die Venloer Straße liegt im Zentrum des künftigen Anwohner-Parkgebiets Ehrenfeld.

Ehrenfeld – Das Anwohnerparken kommt. Voraussichtlich in zwei Jahren, also 2019 soll im Gebiet zwischen Innerer Kanalstraße und Melaten-/Ehrenfeldgürtel, Weinsbergstraße, Bahndamm und Herkulesstraße Parken nur noch gegen Gebühr oder mit Ausweis möglich sein.

Anderenfalls drohen Knöllchen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum diskutierten Konzept in der Bezirksvertretung Ehrenfeld.

Ist das Konzept schon beschlossen?

Nein. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte es bei ihrer jüngsten Sitzung auf der Tagesordnung. Schon vor der Sitzung hatten sich die Fraktionsvorsitzenden darauf geeinigt, noch keinen Beschluss zu fassen. Zunächst soll das Konzept zum Anwohnerparken in einer öffentlichen Versammlung präsentiert werden.

Wann wird die Bürgerversammlung stattfinden?

Einen Termin gibt es noch nicht. Wunsch der Bezirksvertretung ist es, dass so schnell wie möglich ein Termin gefunden wird. Ob der aber so kurzfristig anberaumt werden kann, damit die Bezirksvertreter schon bei ihrer nächsten Sitzung am 12. Juni eine Umsetzung beschließen können, ist fraglich. Realistischer ist ein Beschluss vor der Sommerpause am 10. Juli.

Haben die Bürger ein Mitspracherecht?

Nicht direkt. Die Bezirkspolitiker erhoffen sich aber durchaus Hinweise aus der Bürgerschaft, um später eine möglichst optimale Lösung beschließen zu können. In erster Linie geht es um Information. „Es gibt bei vielen falsche Vorstellungen und Hoffnungen aber auch Befürchtungen, die nicht zutreffen“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzende Petra Bossinger.

Gibt es schon Reaktionen der Bürger?

Nicht vergessen werden darf, dass es 2005 und 2007 bereits zweimal gescheiterte Vorstöße der Verwaltung für ein Bewohnerparken in Ehrenfeld gab. Aus Sorge, dass die Bürger des Stadtteils eine solche Regelung nicht akzeptieren, lehnte die Bezirksvertretung die Konzepte schon zweimal ab.

Zum aktuellen Konzept gibt es eine positive Stellungnahme des Bündnisses Agora sowie von den Kölner Gruppen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs und des Verkehrsclubs Deutschland. Sie regen an, dass bei erforderlichen Markierungsarbeiten die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreiten für Gehwege von 1,70 Meter beachtet werden sollte. Auch fordern die Verkehrsgruppen, dass verstärkt kontrolliert wird – auch in angrenzenden Gebieten, wo dann noch gebührenfrei geparkt werden darf.

Bleibt es beim vorgestellten Gebiet?

In der jetzigen Phase ja, aber von möglichen weiteren Gebieten zwischen Gürtel und Äußerer Kanalstraße wurde schon gesprochen. Bevor darüber diskutiert wird, müsste aber eine weitere Parkraumuntersuchung stattfinden, wie sie jetzt für den vorgestellte Bereich durchgeführt wurde.

Was wurde untersucht?

Die Auslastung des zur Verfügung stehenden Parkraums. Dazu wurde das gesamte Untersuchungsgebiet in fünf Bereiche aufgeteilt. Jeweils um 10, 16 und 22 Uhr wurden die dort abgestellten Fahrzeuge gezählt. Auf diese Weise wollten die Planer zu einer besseren Einschätzung der Parksituation in den zentralen Bereichen Ehrenfelds und in den Randlagen kommen.

Welche Ergebnisse brachte die Untersuchung?

In der Glasstraße ist häufig zugeparkt, für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen gibt es manchmal kein Durchkommen.

Vor allem wurde eine teils deutliche Überlastung der öffentlichen Parkplätze durch abgestellte Fahrzeuge festgestellt. Sie gehören sowohl Anwohnern als auch Nichtanwohnern. In fast allen Gebieten und zu fast allen Zeiten lag die Auslastung des Parkraums bei mehr als 100 Prozent. Das heißt, dass alle legalen Parkplätze belegt waren und darüber hinaus beispielsweise in Kurvenbereichen, zu nah an Straßenecken, Wendehämmern oder ähnlichen Bereichen, wo das Parken nicht gestattet ist, trotzdem Autos abgestellt waren.

Wie viele legale Parkplätze gibt es im künftigen Bewohner-Parkgebiet Ehrenfeld?

Laut Untersuchungsbericht insgesamt 2931. Die meisten davon werden Kurzzeitparkplätze sein, auf denen Nicht-Anwohner zwischen 9 und 21 Uhr gebührenpflichtig maximal zwei Stunden ihr Auto abstellen dürfen. Inhaber eines Parkausweises dagegen dürfen rund um die Uhr ihr Auto abstellen.

Wer kann einen Parkausweis beantragen?

Bewohner, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Gebiet gemeldet sind. Gewerbetreibende oder Freiberufler mit Geschäftssitz in einem Gebiet können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Anträge können im Bürgeramt, bei der Zulassungsstelle oder online über die Internetseite der Stadt Köln gestellt werden.

Garantiert der Parkausweis einen Stellplatz vor der Haustür?

Nein. Er berechtigt – abgesehen von der Jahresgebühr – nur zum kostenfreien Parken innerhalb der Zone, für die der Ausweis gilt. Immer vorausgesetzt, man findet einen Parkplatz.

Was ist mit Tiefgaragen?

Die sind nicht erfasst, weil sie privat bewirtschaftet werden. Bis zu einer Bürgerversammlung will sich die Verwaltung aber Informationen verschaffen, ob es dort noch Angebote für Dauermieter gibt.

Was wird mit einer Anwohner-Parkzone überhaupt bezweckt?

Das Dauerparken von Fremdfahrzeugen, also Autos, die nicht Anwohnern gehören, soll gemindert werden. Die Verwaltung erwartet, dass sich die Parksituation dadurch bessert.

Was kostet die Einrichtung der Anwohner-Parkzone?

Für Parkscheinautomaten samt Fundamenten müssen 1,16 Millionen Euro ausgegeben werden. Zusätzliche Schilder und Markierungen kosten 340 000 Euro. Wartungsarbeiten schlagen mit 95 000 Euro zu Buche.

Mit welchen Einnahmen rechnet die Stadt?

Die sogenannten „ergebniswirksamen Folgeerträge“ gibt die Stadt mit 800 000 Euro pro Jahr an.

Wie heißt es denn nun? „Anwohner“- oder „Bewohner“-Parken?

Beides ist richtig und beides meint dasselbe. Im Behördendeutsch ist meist von Bewohnerparken die Rede. Im Volksmund dagegen von Anwohnerparken.

Für vier Euro rund um die Uhr parken

Parkscheinautomaten gibt es in den künftigen Parkzonen schon jetzt auf der Venloer und auf der Subbelrather Straße. Hier ist nur kurzzeitiges Parken erlaubt. Die Höchstparkdauer soll auf zwei Stunden begrenzt, jedoch die gebührenpflichtige Zeit auf werktags 9 bis 21 Uhr ausgedehnt werden. Die Gebühr beträgt 50 Cent pro angefangene 20 Minuten. Abseits der Hauptgeschäftsstraßen ist auch längeres Parken möglich. Wer 4 Euro einwirft, kann sein Auto 24 Stunden stehen lassen.

Parkausweise sind gegen 30 Euro Jahresgebühr erhältlich. Damit kann in der jeweiligen Zone rund um die Uhr geparkt werden, außer an den Hauptgeschäftsstraßen. In Straßen an den Zonengrenzen dürfen Bewohner aus beiden Zonen parken.