Abhängig von der Länge der Autos soll Anwohnerparken deutlich teurer werden. Wir haben die Kosten für die gängigsten Modelle zusammengetragen.
Anwohnerparken in Köln wird teurerSo viel müssen Sie ab 2024 für Ihr Auto zahlen
Wer in Köln wohnt und einen Citroën DS3 fährt, dürfte sich ärgern. Ebenso Fahrerinnen und Fahrer eines Ford Mustangs Mach-E oder des VW ID Buzz. Denn ihre Automodelle liegen längenmäßig nur wenige Millimeter über einem der Grenzwerte für die neuen Anwohnerparkgebühren.
Anwohnerparken in Köln wird ab 2024 deutlich teurer
Ab Januar 2024 sollen die Kosten für Anwohnerparkausweise deutlich angehoben werden. Die Stadtverwaltung hat die Gebühren, die formal noch vom Rat beschlossen werden müssen, bereits bekannt gegeben. Bislang kostet der Ausweis 30 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2024 sollen Kölnerinnen und Kölner für einen Anwohnerparkausweis zwischen 330 Euro und 390 Euro bezahlen müssen.
Die unterschiedlichen Kosten richten sich nach der Länge der Autos. Für Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 4,11 Meter werden künftig 330 Euro pro Jahr fällig. Für Fahrzeuge zwischen 4,11 Meter und 4,71 Meter gilt ein Preis von 360 Euro. Anwohnerparkausweise für Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von 4,71 Meter bis 5,60 Meter kosten zukünftig 390 Euro.
Der Citroën DS3 fällt mit einer Länge von 4118 Millimetern gerade so in die zweite Kategorie. Wäre das Modell nur acht Millimeter kürzer, wäre ein Anwohnerparkausweis deutlich günstiger. Noch knapper ist es beim Ford Mustang Mach-E oder dem VW ID Buzz: Mit 4712 Millimetern Länge liegen diese Modelle nur zwei Millimeter über dem Grenzwert für die teuerste Kategorie.
Automodelle im Überblick: So teuer wird Anwohnerparken in Köln
Wie teuer der Anwohnerparkausweis für Ihr Auto wird, können Sie folgender Tabelle entnehmen. Wir haben die Längenmaße und entsprechenden Kosten für die 50 gängigsten Automodelle zusammengetragen.
Übrigens: Sollte die Länge Ihres Fahrzeugmodells hier nicht aufgeführt sein und Sie wollen dennoch wissen, welche Kosten ab Januar 2024 auf Sie zukommen, müssen Sie nicht umständlich mit einem Maßband nachmessen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1, auch bekannt als Fahrzeugschein, ist die Länge in Millimetern angegeben. Sie finden den Wert auf der rechten Seite unter der Ziffer 18.