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Baby schlief im NebenzimmerKölner Paar lockt Freier in Hotel und raubt ihn aus

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Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia (Symbolbild) 

Köln – Rebecca S. (21) lächelt zaghaft und kann ihr Glück kaum fassen, als der Richter das Urteil verkündet: Angeklagt wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, kommt die Mutter eines zweijährigen Sohnes mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Voraussetzung: Die bisher Obdachlose muss unverzüglich einen festen Wohnsitz nachweisen. Die Regelstrafrahmen beträgt üblicherweise fünf bis zehn Jahre Haft.

Während die junge Mutter – bisher nicht vorbestraft – nach sechs Monaten Untersuchungshaft den Gerichtssaal in Freiheit verlassen kann, sieht es für ihren mitangeklagten Ex-Freund und Vater des gemeinsamen Kinds, Kevin F., anders aus: Der mehrfach einschlägig Vorbestrafte erhält eine sechsjährige Haftstrafe und wird nach einem Jahr Verbüßung in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. Schafft er dort den Entzug, kann er in den Genuss einer Halbstrafenreglung kommen. „Wenn Sie dort gut mitmachen, haben Sie eine Chance, nach drei Jahren Bewährung zu erhalten“, so der Richter.

Das Paar hatte gestanden, Anfang des Jahres einen Freier in ein Hotelzimmer gelockt zu haben mit dem Zweck, ihn auszurauben. Kevin F. hatte den Barkeeper mit einem Teleskopschläger bedroht und ihm 500 Euro abgenommen. Während das Paar am ersten Verhandlungstag die Tat als ungeplant und einmaliges Geschehen darstellte, sah das nach Auswertung eines Chat-Verlaufes auf dem Handy anders aus.

Kind schlief im Nebenzimmer

Die beiden Obdachlosen, deren finanzielle Situation angesichts des Drogenproblems des Angeklagten vom Gericht als „prekär“ bezeichnet wurde, hatten offenbar wiederholt Freier auf diese Weise ausgeraubt, ohne bisher strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen worden zu sein. Wohl aus Scham hatten mindestens zehn Freier darauf verzichtet, Anzeige zu erstatten. Jedesmal hatte der kleine Sohn im Kinderwagen im Nebenzimmer geschlafen, während seine Eltern die Freier bedrohten.

Das Urteil entspricht in allen Punkten dem Antrag der Staatsanwältin. Auch sie hatte die von der Verteidigung angeregte verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund seiner Drogenabhängigkeit verneint. Dazu sei sein Verhalten „zu geplant, konkret und gezielt gewesen. Sein Vorstrafenregisters zeuge außerdem von einer beeindruckend kriminellen Karriere, hieß es von Seiten der Kammer.