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Wegen desolatem ZustandTempo 30 auf der Neusser Landstraße soll Zeit bis zur Sanierung überbrücken

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Blick auf eine Landstraße, am Rand sind eine Mauer und Bäume.

Auf dem Worringer Abschnitt der Neusser Landstraße soll die Geschwindigkeit reduziert werden.

Anwohner fordern vor der Sanierung ein Tempolimit auf der Neusser Landstraße. Die Notwendigkeit dafür hat nun auch die Verwaltung festgestellt.

Die Sanierung des am Worringer Rheinufer entlangführenden Abschnitts der Neusser Landstraße ist beschlossene Sache. Der Beginn der Arbeiten ist allerdings wegen der anstehenden Hochwasser-Saison zwischen Herbst und Frühjahr erst für den Sommer kommenden Jahres geplant, wie die Besucher einer Informationsveranstaltung im vergangenen März erfuhren. Viele Anwohner wiesen bei dieser Gelegenheit auf die enorme Lärmbelästigung und Erschütterungen durch den Lkw-Verkehr hin und forderten, die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren. Dies umzusetzen sei schwierig, so damals die Vertreter der Stadt, da die Straße als Teil der Bundesstraße 9 (B9) überregionale Bedeutung habe, man wolle aber prüfen, ob ein Tempolimit angesichts des Zustands der Straße möglich sei.

Beschwerden der Anwohner in Köln-Worringen

Mit Verweis auf diese Veranstaltung nahm ein Antrag der SPD-Fraktion in der April-Sitzung des Verkehrsausschusses das Anliegen der Anwohner auf und beauftragte die Verwaltung, mindestens zwischen der Einmündung von Alte Neusser Landstraße und Kurzer Damm, sowie dem Ortsausgang Worringen in Richtung Dormagen eine Tempo-30-Zone einzurichten. Die massiven Beschwerden der Anwohner bestünden bereits seit Jahren, auch im Lärmportal NRW werde dieser Bereich als besonders problematisch eingestuft.

Zum Beleg verwies der Antrag auch auf Geschwindigkeits- und Lärmmessungen, die der Bürgerverein Worringen durchgeführt hatte. Weiterhin würde die Geschwindigkeit mit Beginn der Sanierungsarbeiten ohnehin reduziert werden müssen, die Maßnahme würde also lediglich vorgezogen werden. Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit solle regelmäßig kontrolliert werden, am besten mit stationären Einrichtungen – denn gerade in den Abend- und Nachstunden würden erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen beobachtet.

In einer Stellungnahme zum Antrag hat die Verwaltung nun selbst die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsreduzierung festgestellt: Die Straße sei in einem so schlechten Zustand, dass die Reduzierung zur Aufrechterhaltung der Höchstgeschwindigkeit zwingend erforderlich sei. Dies sei nach den Grundsätzen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf Hauptverkehrsstraßen die „Ultima Ratio“ und könne bis zur Umsetzung von weiteren Maßnahmen zeitlich befristet umgesetzt werden. Zurzeit laufen die Bauvorbereitungen, eine Beschlussvorlage soll den politischen Gremien nach der Sommerpause vorgelegt werden.