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Zoff um Worringer AueBürgervereine streiten um Umgang mit Beweidung

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Wor Glanrinder  (2)

Seit zwei Jahren weiden Rinder in der Worringer Aue, die Anwohner dürfen nur noch bestimmte Wege nutzen.

Worringen – Bis die Herde der Glanrinder wieder ihr Sommerquartier auf den Wiesen der Worringer Aue bezieht, gehen zwar noch einige Wochen ins Land, aber auch ohne die Anwesenheit der Tiere bleibt die Beweidung bei den Worringern und den Politikern in der Bezirksvertretung (BV) Chorweiler ein heißes Thema. Diese hatte in ihrer Sitzung im Dezember noch einen Antrag der SPD abgelehnt, in dem die Sozialdemokraten einen Runden Tisch mit den beteiligten Lagern vorgeschlagen hatte. Mit der Mehrheit von CDU und Grünen hatte sie anstelle dessen beschlossen, die Verwaltung zu einem schriftlichen Nachweis über die Funktionalität des Beweidungskonzeptes aufzufordern, der bis zu ihrer Sitzung Ende Januar vorliegen sollte.

Antwort der Stadt ist unbefriedigend

Diese Aufforderung hatte die Verwaltung an die zuständige Bezirksregierung Köln weitergereicht, die nun – trotz der Absage der Sitzung der BV im Januar – pünktlich lieferte. Die Antwort der Behörde fiel jedoch reichlich bürokratisch aus: Der „Nachweis der Funktionalität“ unter Ausschluss der Schädigung von Grünlandbiotopen sei bereits durch die Ausführungsplanung des Beweidungskonzepts sowie durch weitere Klärung mit den Fachbehörden erbracht worden. Denn mit „Funktionalität“ sei kein Monitoring gemeint, sondern schlicht die Machbarkeit des Konzepts.

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Die Zäune wurden im Sommer 2019 immer wieder zerstört.

Das Monitoring als eine Maßnahme zur Kontrolle der Umsetzung sei nicht im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben, sondern diene nach einer internen Abstimmung der Dokumentation einer positiven oder negativen Entwicklung, um diese den Fachbehörden darlegen zu können – eine freiwillige Beweissicherung. Da dieses Monitoring aufgrund von Zerstörungen in den vergangenen beiden Jahren nur unter Komplikationen durchgeführt werden konnte, sei es in 2020 nur in abgespeckter Form erfolgt – erst in diesem Jahr würde es konkreter durchgeführt werden.

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Die Ansiedlung von Glanrindern am Worringer Rheinufer hatte im Mai 2019 zu erheblichen Protesten geführt.

Diese Antwort scheint wenig geeignet, die Gemüter der Worringer zu beruhigen, die sich auch, was die Frage des Runden Tisches angeht, sehr uneins sind: Die Bürgerinitiative „Unser Worringen“, die die Einrichtung eines Runden Tisches begrüßt hätte, war im Nachgang der Dezember-Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler auf einen Brief des Bürgervereins Köln-Worringen e.V. an den Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner aufmerksam geworden, der auf der Homepage des Bürgervereins Merkenich öffentlich einsehbar war.

Bürgerverein ist gegen Runden Tisch

Darin hatten sich der Vorsitzende Kaspar Dick und sein Stellvertreter Paul Reiner Weissenberg gegen eine solche Gesprächsrunde ausgesprochen: Man sei als Bürgerverein bereits „massiv und erfolgreich gegen die Sperrung der Zugänge ins Naturschutzgebiet vorgegangen“. Dabei sei es in einem Kompromiss gelungen den Treidelpfad am Ufer der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen, wozu es durchweg positive Meldungen aus der Bürgerschaft gegeben habe. Ein Runder Tisch mit geschätzt 20 Teilnehmern sei jedoch „nicht nur in Pandemie-Zeiten“ völlig überzogen. Die Unterzeichner machten weiterhin klar, dass sie bei Beschluss des Antrages nicht für einen Runden Tisch zur Verfügung gestanden hätten.

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Ihre Empörung über diesen Brief brachten Vertreter von „Unser Worringen“ in einer eigenen Pressemeldung zum Ausdruck. So widerspreche der Brief den selbst gewählten Zielen des Bürgervereins, nämlich der „Wahrnehmung der Interessen aller Worringer Bürger unter Wahrung politischer und konfessioneller Neutralität“, in allen Punkten. Bei den „durchweg positiven Rückmeldungen“, könne es sich nur um subjektive Eindrücke Einzelner handeln, denn eine Befragung der Bürger habe es nicht gegeben. Auch wenn der Bürgerverein der Initiative nie seine Unterstützung für ihre Ziele zugesagt habe, habe dieser ihr doch eine „friedliche Koexistenz“ zugesichert. Dies sei jedoch mit dem genannten Brief ad absurdum geführt worden.