Kommentar zu Corona-DemosDas Grundgesetz deckt auch den größtmöglichen Blödsinn
- Hunderte Kölnerinnen und Kölner gingen am Wochenende auf die Straße um gegen die Maßnahmen zu demonstrieren, die auch sie schützen.
- Das ist ihr gutes Recht, als Bürgerinnen und Bürger einer Demokratie, findet unser Autor.
- Aber wenn die Demonstrierenden sich als KZ-Häftlinge verkleiden, werden Grenzen überschritten.
Köln – Neben den ganz persönlichen Zielen mancher Demonstranten („Friedensvertrag jetzt“) waren sich die Teilnehmer der Protestversammlungen am Wochenende vermutlich einig, dass zum einen Corona keine Gefahr ist. Und dass zweitens die Meinungsfreiheit in Deutschland stark eingeschränkt ist.
Dass letzteres eben nicht der Fall ist, zeigt aber gerade die wiederholte Genehmigung solcher Versammlungen auch in Zeiten, in denen Massenveranstaltungen ansonsten strengstens untersagt sind. Dass die selbst ernannten Corona-Gegner am liebsten mit dem Grundgesetz wedeln, ist also überflüssig: Sie selbst sind der beste Beweis dafür, dass die Demokratie auch in Krisenzeiten funktioniert.
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Zur Demokratie gehört auch der Staatsschutz
Vielleicht ist das das wichtigste Signal, das von derlei Treffen ausgeht – zumindest so lange sie, wie an diesem Wochenende in Köln, friedlich verlaufen: Das Recht auf Versammlungsfreiheit funktioniert. Und es wird selbst unter Pandemie-Bedingungen von der Polizei geschützt. Dass dabei mancher Redner größtmöglichen Blödsinn schwafeln darf, ist ebenfalls vom Grundgesetz gedeckt – Stichwort Meinungsfreiheit.
Darunter fallen auch Aluhüte, Superman-Kostüme, Yogaübungen und indisches Liedgut. Wer sich allerdings, die minderjährigen Kinder an der Hand, als KZ-Häftling ausgibt und den Umgang mit der Pandemie so in die Nähe des Nationalsozialismus rückt, überschreitet bewusst Grenzen, die dann eben den Staatsschutz auf den Plan rufen. Auch der gehört übrigens zur Demokratie.