Corona-PandemieKölner Sonderregeln enden wohl Ende Juni
Köln – Der Krisenstab der Stadt Köln hat am Freitag beschlossen, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Köln, die Corona-Bestimmungen vorsieht, die über die NRW-Regeln hinausgehen, ab Dienstag, 29. Juni, möglicherweise nicht mehr gilt. Dann würden Alkohol- oder Verweilverbote etwa am Aachener Weiher, dem Brüsseler Platz, der Schaafenstraße oder dem Bereich um den Zülpicher Platz aufgehoben. Auch die Maskenpflicht in Einkaufsstraßen oder der Altstadt würde dann nicht mehr bestehen. Wie der Krisenstab nach Angaben der Stadt mitteilt, sei die Voraussetzung dafür aber, dass „das Infektionsgeschehen vergleichbar niedrig ist wie heute“.
Wegen der in der Vergangenheit vergleichsweise hohen Inzidenz in Köln hatte der Krisenstab für die Stadt vor Monaten strengere Regeln erlassen und an vielen von ihnen festgehalten. Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung können Kommunen Bestimmungen erlassen, die schärfer sind als die NRW-Coronaschutzverordnung. Lockerere Vorgaben als die des Landes sind jedoch nicht erlaubt.
Weitreichende Lockerungen möglich
Wenn die Allgemeinverfügung ab dem 29. Juni außer Kraft treten sollte, hätte das weitreichende Lockerungen zur Folge. So gilt in Köln momentan noch von 10 bis 22 Uhr eine Maskenpflicht in sämtlichen Fußgängerzonen sowie in vielen rechts- und linksrheinischen Einkaufsstraßen, der Altstadt, den Ringen und dem Rheinufer zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke auf beiden Flussseiten. Auch im Umkreis von 150 Metern um Schulen hat die Stadt für Schüler, deren Begleiter sowie Lehrer eine Maskenpflicht erlassen.
Wegfallen würde zudem das Alkoholkonsum- und Verkaufsverbot an Stadtgarten, Schaafenstraße, Zülpicher Viertel und Aachener Weiher. In den Bereichen durften nur Gaststätten Alkohol verkaufen, der dann auch vor Ort getrunken werden musste. Die Verweilverbote auf dem Brüsseler Platz und der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee würde ebenso aufgehoben wie das Shisha-Verbot in öffentlichen Grünflächen.
Pandemie noch nicht vorbei
Die Stadt hatte die schärferen Bestimmungen damit begründet, dass es „fahrlässig“ sei, schon jetzt von einem Ende der Pandemie auszugehen. Vielmehr müsse „eine Rückkehr in einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen verhindert“ werden, „bis sich auf Populationsebene Immunität durch die Impfungen einstellt bzw. der Bevölkerung ein Impfangebot gemacht wurde“, hieß es weiter. Die „partyähnlichen Zustände“ an Hotspots wie dem Brüsseler Platz und die vielen Hundert Feiernden am Aachener Weiher an den vergangenen Wochenenden stellten zudem ein großes Infektionsrisiko dar, weil viele, teils alkoholisierte Menschen eng beieinander stünden.
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Dennoch bewegen sich die Infektionszahlen derzeit auf einem niedrigen Niveau. Die Sieben-Tage-Inzidenz zum Beispiel liegt aktuell bei 12,0. Sollte das so bleiben, könnten die Kölner Sonderregeln also „mit Ablauf des 28. Juni“ fallen, sagt Krisenstabsleiterin Andrea Blome. Sie betont aber auch: „Das bedeutet, dass bis dahin in Köln weiterhin die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wie wir sie geregelt haben, die bestehenden Verweilverbote und ein Alkoholkonsum- und Verkaufsverbot im Bereich von Hotspots gelten. Es liegt nun vor allem in der Hand der Kölnerinnen und Kölner und der Gäste, die in unsere Stadt kommen, dass die Infektionslage stabil bleibt. Es ist wichtig, dass wir alle uns trotz der Lockerungen weiterhin an die nach wie vor notwendigen Schutzregeln halten.“