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CoronaTestpflicht gilt wieder in allen Kölner Bädern – Ein Freibad ausgenommen

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Schwimmbad Heinekamp

Die Gäste dürfen neben den Freibad- nun auch die Hallenbadbereiche nutzen.

Köln – Nachdem die Corona-Testpflicht in den Kölner Freibädern Stadionbad und Lentpark zuletzt entfallen war, gilt sie ab Samstag (10. Juli) wieder. Das hat die Köln-Bäder GmbH am Donnerstag unter Berufung auf die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes mitgeteilt. „Bislang war nur das Sportschwimmen erlaubt, die Leute mussten dazu angehalten werden die Bahnen zu schwimmen und sollten nicht im Wasser stehen zu bleiben. Der Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung macht es möglich, dass wieder richtig geplantscht werden darf“, sagt Sprecherin Franziska Graalmann.

Außerdem dürfen die Gäste sowohl die Freibad- als auch die Hallenbadbereiche nutzen.

Keine Testpflicht im Naturfreibad Vingst

An Tagen, an denen die Bäder aufgrund des guten Wetters gut besucht sind und sich lange Schlangen bilden könnten, sollen die Kontrollen für den Freibadbesuch entfallen. „Dann verlegen wir die Kontrollen vor den Eingang der Hallenbäder und die Gäste bekommen ein Bändchen, das ihnen erlaubt drinnen und draußen zu schwimmen.“

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Auch in allen anderen Komibädern an den Standorten Höhenbergbad, Ossendorfbad, Zollstockbad und Zündorfbad müssen von allen Besuchern ab sechs Jahren Nachweise vorgelegt werden. Nur das Naturfreibad Vingst kann ohne Test besucht werden. Weiterhin müssen für alle Bäder E-Tickets gekauft werden und der Einlass ist nur mit Ausweis und Maske möglich. (red)